29.04.2008 - 4 Kindergartensituation in Aachen - Auswahl der F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Vor Beratung des TOP`s Familienzentren informiert Herr Rombey den Ausschuss über den Eingang des Bewilligungsbescheides des Landes für die KiBiZ-Finanzierung für das Kindergartenjahr 2008/2009. Der Landeszuschuss beträgt – wie  von der Stadt Aachen beantragt – 16.190.801,08 Euro.

 

Allerdings enthält der Zuwendungsbescheid 2 Punkte gegen die die Stadt Widerspruch einlegen will.

 

Zum einen sollen jetzt grundsätzlich doch nur Einrichtungen als soziale Brennpunkte in die Förderung einbezogen werden, die bereits im laufenden Kindergartenjahr als sozialer Brennpunkt anerkannt sind. Diese Regelung ist weder im KiBiZ noch in der Verfahrensordnung enthalten. Die Entscheidung, ob es sich um eine Einrichtung im sozialen Brennpunkt handelt, ist nach § 20 Abs. 3 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung durch das Jugendamt im Benehmen mit der Einrichtung zu entscheiden. Für die Stadt Aachen wurden entsprechende Regelungen verabschiedet und damit 28 Einrichtungen als im sozialen Brennpunkt liegend qualifiziert ( Volumen der Zuschläge = 420.000 €).

 

Zum anderen enthält der Bewilligungsbescheid die Forderung, die tatsächliche Inanspruchnahme auf der Grundlage der abgeschlossenen Betreuungsverträge zum 25. eines jeden Monats festzustellen und dem Land zu übermitteln. Hierzu fehlt es aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Weder im KiBiZ noch in der dazugehörigen Verfahrensordnung ist eine solche Verpflichtung normiert.

 

In der anschließenden Aussprache wird die Umsetzung des KiBiZ durch die Verwaltung gewürdigt. Wichtig ist, dass jetzt Planungssicherheit für Eltern, Träger  und Kommune besteht. Der Kindergartenbedarfsplan ist an den Bedürfnissen der Eltern weiter zu entwickeln. Der Ausschuss bekräftigt hinsichtlicht der strittigen Punkte die Auffassung der Verwaltung und unterstützt die Einlegung von Rechtsmitteln.

 

Frau Drews weist ergänzend noch darauf hin, dass es sich bei den eingruppigen Einrichtungen abzeichne, dass es für die Einrichtungen Nerscheider Weg und Stettiner Straße genügend Anmeldungen gibt. Dagegen sind die Anmeldezahlen für Orsbach noch geringer als prognostiziert.

Der Ausschuss nimmt diese Aussagen zur Kenntnis, zur Einrichtung Orsbach halten Frau Rothe und Herr Künzer  eine Modellrechnung für hilfreich, was diese Einrichtung kosten würde, wenn sie für 5 Kinder aufgehalten würde.

Frau Drews entgegnet hierzu, dass auf jeden Fall eine Einrichtung mit 2 Kräften besetzt sein muss, für den Krankheitsfall muss dann auch eine 3. Kraft zur Verfügung stehen. Im übrigen kann für das Neubaugebiet Nonnenhof festgestellt werden, dass sich bisher nur eine Familie mit einem Kind dort angesiedelt hat.

 

 

Frau Fischer erläutert anschließend  die Vorlage Familienzentren. Sie weist darauf hin, dass die Stadt bis zum 31.5.2008 6 weitere Einrichtungen zur Förderung aus dem Landesprogramm anmelden muss. Anschließend müssen sich diese Einrichtungen dann für das Zertifizierungsverfahren anmelden.

Auf Nachfrage von Herrn Glar zum Kindergarten des evangelischen Kinderheimes Branderhofer Weg bestätigt Frau Drews, dass mit dem Träger ein intensiver Austausch stattgefunden hat.

Frau Scheidt bittet, dass in einer der nächsten Sitzungen von den inzwischen zertifizierten Familienzentren ein ausführlicher Bericht vorgelegt wird.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen - für das Kindergartenjahr 2008/2009 folgende Kindertagesstätten für das Landesprogramm Familienzentren zu melden:

Alfons-Gerson-Str. (SR 10)

Lindenstr. (SR 8)

Großheidstr. (SR 9)

Verbund zwischen St. Elisabeth und  Passstr. 25 (SR 2)

Verbund zwischen  Richtericher Str und Grünenthaler Str. (SR 12)

Johanniterstr. (SR 1)

 

 

 

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