07.05.2008 - 6 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreter Schulz fragt, ob die Satzung nicht auch die Baulücke westlich des Tuchmacherweges erfassen müsse und ob die für den „Klinkenberg-Block“ bestehende Satzung ausreichend ist.

 

Herr Bänisch hält die bisherigen sowie die derzeit in Arbeit befindlichen Vorkaufsrechtsregelungen im Hinblick auf eine politische Einflussnahme auf die künftige Gestaltung der in Rede stehenden Bereiche für ausreichend.

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren, Ortszentrum Haaren zwischen Alt-Haarener-, Friedenstraße und Wurm.

 

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, noch einmal zu prüfen, ob die Bereiche, die den Vorkaufsrechtsregelungen unterliegen sollen, weit genug gefasst sind.                                                    

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Anlagen zur Vorlage

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