05.06.2008 - 5 Krefelder Straßehier: Umbau anlässlich des Tiv...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Nacken verweist auf eine Ergänzung zum Verkehrsgutachten des Verkehrsplanungsbüros BSV, das den Sitzungsteilnehmern in Kopie vorgelegt wird. Veranlassung für diese Ergänzung sei die Konkretisierung der stadionbezogenen Stellplätze und deren konzentrierte Ausfahrt über die Krefelder Straße. Hierzu habe die Verwaltung zwei Ausgestaltungsvarianten für die Krefelder Straße vorgelegt. Während die Variante 1 eine eigene Busspur und einen breiteren Straßenausbau mit Rückbau der Mittelinsel vorsehe, was Kosten in Höhe von 1,2 Mio. € verursache, beinhalte Variante 2 keine Busspur. Der Gutachter sei um erneute Prüfung dieser Variante gebeten worden und komme zum Ergebnis, dass eine dauerhafte Markierung der Busspur mit 3,25 m Breite und einem neben liegenden überbreiten Fahrstreifen dauerhaft erforderlich sei. Nur unter dieser Voraussetzung sei die Variante 2 und damit eine Lösung ohne Fahrbahnverbreiterung rechtssicher für den Bebauungsplan umsetzbar.

 

Herr Springsfeld betont, dass durch die dauerhafte Ummarkierung eine funktionale Dreistreifigkeit erreicht werden müsse.

 

Für die ASEAG begrüßt Herr Paetz die Berücksichtigung eines eigenen Fahrstreifens für die Busse, da nur so der im Gutachten prognostizierte ÖPNV-Anteil von 25 % zu erreichen sei. Allerdings sei der verbleibende überbreite Fahrstreifen mit 5,25 m sehr knapp bemessen, sodass die Busse möglicherweise nicht immer zügig am zurückstauenden IV-Verkehr vorbeifahren könnten. Eine Aufweitung um weitere 50 – 70 cm sei in Anbetracht der langen Nutzungszeit sinnvoll.

 

Als Vertreter der Kreispolizeibehörde begrüßt Herr Pionke die Einrichtung einer Busspur, da dies einsatztaktische Maßnahmen begünstige. Kritisch sei jedoch die Einrichtung des überbreiten Fahrstreifens bzw. die zweistreifige Verkehrsführung ohne Fahrstreifentrennung für den IV. Zwar habe sich im Zusammenhang mit dem überbreiten Fahrstreifen in der Monheimsallee keine auffällige Unfallsituation ergeben, doch lasse sich dies nicht ohne Weiteres auf die stark belastete Krefelder Straße übertragen, da es sich um eine unfallbelastete Verkehrsachse handele. Dementsprechend müssten drei Knotenpunkte der Krefelder Straße in der nächsten Sitzung der Unfallkommission behandelt werden. Ein Drittel aller Unfälle ereigne sich in der Krefelder Straße im Längsverkehr. Die Eindeutigkeit der Verkehrsführung in der Krefelder Straße solle daher nicht beeinträchtigt werden.

 

Frau Breuer betont, dass die Realisierung der Variante 2 für die CDU-Fraktion nur dann Sinn mache, wenn dadurch erhebliche Kosten eingespart werden könnten. Weil in der Praxis der Verkehr reibungslos laufen müsse, sei zu klären, wer sich um die Beschilderungsanpassung kümmern solle.

 

Für die SPD-Fraktion bestätigt Herr Jansen, dass die Krefelder Straße nicht mit der Monheimsallee zu vergleichen sei. Nach Ende der Fußballspiele sei die Situation jedoch in der Krefelder Straße eine andere als zu sonstigen Zeiten.

 

Auf Nachfrage des Herrn Jansen stellt Herr Springsfeld klar, dass es keinen Widerspruch zwischen der Aussage der Verwaltung und dem Verkehrsgutachten gebe. Es sei sinnvoll, eine dauerhafte Fahrstreifenmarkierung in der Krefelder Straße aufzubringen und nicht an den Veranstaltungstagen mit Leitkegeln den Verkehr zu führen. Mit einer zusätzlichen Beschilderung könne der 3,25 m breite Fahrstreifen an den Spieltagen als Busspur ausgewiesen werden.

 

Frau Paul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält es für sinnvoll, den Fahrstreifen außerhalb der Spieltage für den Individualverkehr zu nutzen. Die Änderung könne u. U. sogar zu einer Reduzierung der Unfallhäufigkeit in der Krefelder Straße führen. Auf Nachfrage von Frau Paul erläutert Frau Nacken, dass an die Ausführung mit klappbaren Schildern gedacht sei und die Modalitäten im Durchführungsvertrag mit Alemannia Aachen geregelt werden sollten.

 

Herr Pabst von der FDP-Fraktion kündigt wegen des Kostenunterschiedes in Höhe von 400.000 € ein Abweichen vom Votum der Polizei und ASEAG an. An Nicht-Spieltagen könnte die Krefelder Straße ebenfalls dreistreifig vom Individualverkehr befahren werden. Der überbreite Fahrstreifen in der Monheimsallee funktioniere in der Praxis gut.

 

Für die ASEAG fordert Herr Paetz eine rechtssichere Beschilderung, obwohl entsprechende Piktogramme auf der Fahrbahn bei unterschiedlicher Nutzung fehlen würden.

 

Der Vorsitzende stellt klar, dass es bei einer Entscheidung zugunsten der Variante 2 nicht nur um die Kostenersparnis sondern auch um eine gestalterische Frage gehe.

 

Frau Nacken schlägt vor, den Beschluss auf der Grundlage der Variante 2 ergänzt durch die gutachterlichen Vorschläge zur Markierung zu fassen.

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf der Grundlage der vorliegenden Planung Plan Nr. 2007/12-01 V2 (L1-L4) ergänzt durch die gutachterlichen Vorschläge zur Markierung den Planungsbeschluss. Er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für einen Zuschussantrag nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG).

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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