05.06.2008 - 7 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller berichtet über die einstimmige Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf. Demnach sei die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt worden, wie die vom Parkplatzgelände Geulen abbiegenden Verkehre sicher in den fließenden Verkehr der von-Coels-Straße eingefädelt werden können. Ein Rechtsabbiegegebot sei kategorisch abgelehnt worden. Ferner solle ein Gesamtkonzept, welches die Knotenpunkte von-Coels-Straße/Nirmer Straße, Parkgelände Geulen, von-Coels-Straße/Brander Straße und von-Coels-Straße/Steinstraße/ Lindenstraße mit einschließt, erstellt werden. Dabei solle auch geprüft werden, ob auf dem Parkplatz Geulen die Aus- und Einfahrt per Signalanlage sinnvoll sei. Das Bauvorhaben solle bis zur endgültigen Klärung der Verkehrsführung zurückgestellt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Breuer bestätigt die Verwaltung, dass ein ergänzendes Gutachten noch nicht vorgelegt worden sei. Zur Sitzung sei jedoch Herr Springsfeld vom bearbeitenden Verkehrsplanungsbüro BSV erschienen, um vertiefend auf die Fragen einzugehen.

 

Herr Springsfeld vertritt die Devise, aus Kostengründen auf unnötige Gutachten zu verzichten. Da auf das vorliegende Gutachten kritisch eingegangen worden sei, seien die bisherigen Untersuchungen ergänzt worden. Ausgehend von Zählungen am 14.02.2008 sei die Querschnittsbelastung für die Gewerbeerschließung mit ca. 2.900 Fahrzeugen im Ziel- und Quellverkehr pro Tag festgelegt worden. Dies entspreche einer Spitzenbelastung pro Stunde von 175 Kfz. je Richtung. Allerdings könne selbst bei konservativer Betrachtung ein Mitnahmeeffekt von mind. 25 % einkalkuliert werden. Dies bedeute, dass ohnehin die Von-Coels-Straße benutzende Verkehrsteilnehmer das Gewerbegrundstück auf ihrem Weg ansteuern. Für Linksabbieger auf das Grundstück müsse eine entsprechende Aufstellmöglichkeit geschaffen werden. Dies lasse sich im Schutze der geplanten Mittelinsel, die zudem die Fußgängersicherheit deutlich erhöhe, realisieren. Auf dem Grundstück könnten sich bei der Ausfahrt Rückstaus bis max. 10 Fahrzeuge ergeben, da die Linksabbieger je nach Verkehrsbelastung Wartezeiten hinnehmen müssten. Auf eine parallele Führung der Links- und Rechtsabbieger müsse aus Sicherheitsgründen (insbesondere für Fußgänger) verzichtet werden. Durch Verlagerung des Straßenraums zulasten des privaten Grundstückes könnten die für die Umgestaltung notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Der dem heutigen Parkplatz vorgelagerte Taxistand sei an dieser Stelle nicht mehr erforderlich. Die Überprüfung einer getrennten Ausfahrt habe ergeben, dass diese aus Gründen der Unübersichtlichkeit und möglicher Wendefahrten im benachbarten Wohnviertel nicht zu empfehlen sei. Aufgrund des aktuell vorliegenden Zahlenmaterials sei eine Mikrosimulation unter Zugrundelegung der realen Signalprogramme entwickelt worden, die belege, dass sich die durchschnittlichen Wartezeiten für die ausfahrenden Fahrzeuge innerhalb der Verkehrsqualitätsstufe D befinde und damit die Anforderungen erfülle. Darüber hinaus bestehe durch signaltechnische Änderung an den neben liegenden signalisierten Knotenpunkten der von-Coels-Straße Spielraum für eine Verbesserung der Ausfahrtsituation.

 

Herr Jansen von der SPD-Fraktion bekräftigt, dass das Gutachten glaubwürdig sei. Da für Eilendorf die Umgehungsstraße L 221n geplant sei, sei mittelfristig mit einer verkehrlichen Entlastung der von-Coels-Straße zu rechnen. Die SPD-Fraktion könne dem Projekt zustimmen, da an dieser Stelle Einzelhandel erwünscht sei und die Fraktionskollegen aus der Bezirksvertretung zwischenzeitlich die Sache anders beurteilen würden.

 

Herr Springsfeld führt ergänzend aus, dass aufgrund der konservativen Einschätzung des Mitnahmeeffektes das Gutachten auf der sicheren Seite sei. Die geplante Umgehungsstraße sei  nicht berücksichtigt worden, da der Realisierungszeitpunkt noch nicht bekannt sei. Für den neuen Einzelhandel handele es sich um einen integrierten Standort, der die Nachversorgung sicherstelle und tendenziell Verkehre reduziere.

 

Für die CDU-Fraktion bekräftigt Frau Breuer, dass das Projekt parteiübergreifend erwünscht sei, aufgrund der verkehrlichen Mehrbelastung aber von der Bezirksvertretung einstimmig Vorbehalte geäußert worden seien. Die zusätzlichen Erläuterungen des Gutachters seien nachvollziehbar und sollten zunächst in der Bezirksvertretung dargestellt werden. Sofern die Ergänzung des Gutachtens rechtzeitig schriftlich vorgelegen hätte, sei eine Einbindung der Bezirksvertretung möglich gewesen.

 

Herr Höfken weist darauf hin, dass sich an der grundsätzlichen Aussage des Gutachtens nichts geändert habe und es sich lediglich um eine Verdeutlichung handele. Mit einer anderweitigen Entscheidung vor Ort sei daher nicht unbedingt zu rechnen. Die Rückverweisung an die Bezirksvertretung würde jedoch wegen der anstehenden Ferienzeit zu einem erheblichen Zeitverlust und damit auch finanziellen Verlust für den Investor führen.

 

Frau Paul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwartet insgesamt eine Reduzierung des Verkehrs durch das Projekt, da der Einzelhandelsstandort für die Eilendorfer gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sei.

 

Herr Pabst von der FDP-Fraktion sieht die kritischen Punkte inhaltlich als geklärt an. Leider sei im Stadtgebiet nicht überall die Qualitätsstufe A zu erreichen. Bei entsprechendem Interesse könne sich die Bezirksvertretung die Angelegenheit wieder auf die Tagesordnung zurückholen.

 

Herr Gerets stellt klar, dass die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nicht gegen die Maßnahme sei und deren Bedenken nicht unbeantwortet bleiben sollten. Es liege im Interesse des Investors, die Akzeptanz vor Ort durch entsprechende Information zu erhöhen.

 

Aus Sicht von Frau Breuer mache der Ergänzungsvortrag des Gutachters das Vorhaben inhaltlich verständlicher und schaffe einen Konsens. Hierüber sollten auch die Bürger vor Ort informiert werden. Herr Kühn ergänzt, dass die angestrebte Investition für Eilendorf positiv sei und von der Verwaltung geklärt werden müsse, inwieweit eine erneute Beteiligung der Bezirksvertretung zu einer Zeitverzögerung und damit Mehrkosten für den Investor führen könne.

 

Für die Verwaltung stellt Frau Nacken klar, dass die Vorlage von der Bezirksvertretung lediglich zur Kenntnis genommen werden sollte und der Verkehrsausschuss dem Planungsausschuss im Zusammenhang mit dem Projekt eine verkehrliche Lösung empfehlen solle. Die Entscheidung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werde nicht im Rat sondern in der kommenden Woche im Planungsausschuss getroffen. Bei den Ergänzungen des Herrn Springsfeld handele es sich nicht um ein neues Gutachten, sondern lediglich um eine Auseinandersetzung mit den von der Bezirksvertretung aufgeworfenen Fragen.

 

Herr Jahn von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiert dafür, einen Ausschussbeschluss zu fassen und der Bezirksvertretung die Ergänzungen anschließend zur Kenntnis zu geben.

 

Der Antrag von Frau Breuer, die Angelegenheit vor einer Beschlussfassung nochmals in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf zu behandeln, erhält vier Stimmen und wird mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich ohne Enthaltungen bei vier Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

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