05.06.2008 - 22 HirschgrabenAbrechnung der als Hauptverkehrsstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung macht Herr Niederhäuser darauf aufmerksam, dass sich die maßnahmenbezogenen Einnahmen abweichend von der Verwaltungsvorlage von rd. 85 auf 64 T€ reduzieren würden. Dies führe zu einer Entlastung der Beitragspflichtigen und zu einer Erhöhung entsprechender Zuschüsse.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)

die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Hirschgraben zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen

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