05.06.2008 - 12 Rahmenplanung für das Frankenberger Viertelhier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kumkar erläutert eingehend die Verwaltungsvorlage ausgehend vom Ratsantrag aus dem Jahr 2005 und geht auf den Rahmenplan für das integrierte Handlungskonzept mit einem Gesamtprogramm in drei Entwicklungsstufen als Grundlage für den Antrag auf Städtebauförderung ein.

 

Herr Philip von der CDU-Fraktion verweist auf die bisherige Entwicklung, von der das Viertel profitiert habe. Dabei habe sich ein Gespür für Konsensbereiche und Konfliktpunkte entwickelt. Der Entwurf für den Rahmenplan des Büros ASTOR sei zu abstrakt. Laut Beschlussvorschlag solle die Planung des Büros aber Grundlage für den Antrag auf Förderung werden und damit gleichzeitig die Auflistung als Grundlage für eine Prioritätensetzung. Wegen der unterschiedlichen Nutzungsansprüche werde das „Paket Oppenhoffallee“ aber so nicht mitgetragen. Beispielsweise passe die mit dem Konzept verbundene Forderung, Gehwege zu verbreitern, nicht zum Konsens über die Erhaltung der Parkplätze. Grundsätzlich wolle sich die CDU-Fraktion an dem Projekt beteiligen, was aber keineswegs für nicht nachvollziehbare Einzelmaßnahmen gelte.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, so erläutert Frau Paul, stelle sich die Situation anders dar. Der Rahmenplan habe einen visionären Charakter und die einzelnen Maßnahmen müssten konkret im Einzelfall beraten und beschlossen werden. In Hinsicht auf die Stellplätze sei die Idee der Quartiersgaragen aufzugreifen. So ließen sich im nördlichen Bereich des Viertels Stellplätze in den Innenhofbereichen schaffen.

 

Herr Pabst von der FDP-Fraktion kritisiert die im Rahmenplan geforderte Gleichbehandlung der Verkehrsarten in der Oppenhoffallee, der hohe verkehrspolitische Bedeutung beigemessen werde. Ein Grundproblem des Verfahrens sei gewesen, dass ein im Stadtviertel entwickeltes Konzept lediglich aus der Perspektive des betroffenen Stadtviertels und nicht aus gesamtstädtischer Sicht betrachtet werde. Dies gelte auch für das vorliegende Gutachten.

 

Frau Breuer bekräftigt, dass die CDU-Fraktion den Beschluss nicht mittragen werde, da die im Förderantrag aufgeführten Kriterien im Nachhinein eingehalten werden müssten.

 

Frau Paul fordert dazu auf, bei der Betrachtung des Viertels nicht nur den Autoverkehr zu berücksichtigen. Die Formulierung in Bezug auf die Oppenhoffallee sei irreführend, da weiter Verkehrsstraßen im Viertel mit Durchgangsverkehr berücksichtigt würden.

 

Für die Verwaltung zeigt sich Frau Nacken erstaunt darüber, wie unterschiedlich die Vorlage aufgenommen wird. Eine Förderung sei nur möglich, wenn ein integrierter Handlungsansatz vorliege. Die Aufzählungen des Rahmenplans sind lediglich als Materialsammlung aufzufassen, da die einzelnen Maßnahmen geplant und beschlossen werden müssten. Über den Baubestand in der Oppenhoffallee werde ein Gutachten eingeholt, das eine Aussage über die Sanierungskosten im Verhältnis zu einer Neuanlage geben solle. Ein niveaugleicher Ausbau der Oppenhoffallee sei nicht möglich, wenn diese weiter im Verkehrsstraßennetz enthalten bleibe.

 

Ergänzend berichtet Herr Niederhäuser über die Erfahrungen mit dem Programm Stadtteilerneuerung Aachen-Ost, bei dem aus dem Grundsatzprogramm aus dem Vollen geschöpft werden konnte. Für die beabsichtigte Antragstellung des neuen Projektes sei eine möglichst breite Zustimmung erforderlich.

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einschließlich des Rahmenplans des Büros ASTOC zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Gesamtmaßnahme zur Städtebauförderung anzumelden sowie die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen

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