12.06.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 904 - Napoleonsberg / Nutztie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim, die dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt, allerdings darum gebeten habe, die Gebäudehöhe im Bereich der Bewegungshalle zu beschränken.

Auf Nachfrage von Frau Verheyen stellt er klar, dass in der Begründung sowie im Vertrag genau geregelt werde, wo und unter welchen Bedingungen Wohnnutzung sowie veterinärmedizinische Einrichtungen im Plangebiet zulässig seien.

 

Für die Fraktion der Grünen erklärt Frau Hörmann, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Beschränkung der Gebäudehöhe für die Bewegungshalle zustimmen werde. Man bitte aber auch darum, für die Ecksituation zur Straße hin, die heute mit einer stark bewachsenen Böschung einen sehr grünen Eindruck mache, eine Lösung zu finden um hier nach den notwendigen Erdarbeiten wieder entsprechende Anpflanzungen zu veranlassen.

 

Für die SPD-Fraktion signalisiert Frau Coracino ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Höhe der Bewegungshalle beschränkt werde. Zudem bitte sie um Auskunft, wie Gestaltungsvorgaben für die Gebäude verankert werden könnten.

 

Für die CDU-Fraktion bittet Herr Finkeldei darum sicherzustellen, dass eine öffentliche Reithalle hier ebenso ausgeschlossen wird wie eine Tierarztpraxis, die über die veterinärmedizinische Betreuung der im Nutztierheim untergebrachten Tiere hinaus gehe.

 

Herr Kriesel versichert, dass entsprechende Regelungen in Begründung und Vertrag vorgesehen seien. Auch für die Gestaltung der Gebäude könnten im städtebaulichen Vertrag Vorgaben formuliert werden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 904 - Napoleonsberg / Nutztierheim - in der vorgelegten Fassung, wobei die Gebäudehöhe im Bereich der Bewegungshalle auf 10,70 m (GH 243,70 NHN) beschränkt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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