13.08.2008 - 8 Bebauungsplan Nr. 901 - Kreuzstraße - für den P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage zum Austausch einer Seite vorgelegt worden.)

 

Die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin Verheyen, teilt mit, dass der Ausschuss die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sorgfältig abgewogen und anschließend einstimmig dem Rat der Stadt empfohlen habe, diesen geänderten Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 901 gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-           Die Verkehrsfläche Planstraße 7 (Anbindung an den Lindenweg) wird an der südwestlichen Seite um 1,10 m verbreitert, die südwestlich angrenzende überbaubare Fläche wird entsprechend verkürzt und die für den Straßenbau erforderliche Böschungsfläche verschoben. Die geplante öffentliche Grünfläche parallel zum Lindenweg an der Einmündung der geplanten Anbindung wird begradigt.

- Innerhalb der öffentlichen Grünflächen (Kinderspielplatz und Parkanlage) wird bis zum Lindenweg eine Fläche mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger festgesetzt.

-           Hinter den geplanten Gebäuden am nordöstlichen Plangebietsrand wird  ein entsprechendes Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Das vorgelagerte Baufenster sowie die Fläche für Garagen werden unterbrochen, um eine Leitungsrecht als Verbindung zum Regenwasserkanal festsetzen zu können.

-           Die schriftlichen Festsetzungen werden zum Schutz dieser Leitungen um den folgenden  Zusatz ergänzt: “ Im Bereich der mit Leitungsrecht zu belastenden Flächen sind keine Gründungen sowie massive Bodenplatten zulässig. Außerdem dürfen in diesem Bereich keine tief wurzelnden Bäume gepflanzt werden.”

-           Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Innerhalb der mit       C       und     D      gekennzeichneten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträu­chern sind die vorhandenen Bäume und Sträucher zu erhalten. Ausnahmsweise können im Bereich der Fläche nach vorheriger Genehmigung durch den Fachbereich Umwelt vorhandene Bäume beseitigt werden, wenn diese der geplanten Abgrabung entgegen stehen.

-           An der südwestlichen Wendeanlage (Planstraße 6) wird eine Garagenfläche als redaktionelle Änderung bis an die überbaubare Fläche erweitert.

-           Die Begründung wird entsprechend angepasst.

-           Das Längsprofil der Planstraße 3 wird geändert. Die Höhenwerte im Rechtsplan werden entsprechend angepasst.

 

Er weist sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage vorgebracht wurden und die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

 

Er beschließt mit Mehrheit den so geänderten Bebauungsplan Nr. 901 - Kreuzstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich zwischen Kreuzstraße, Tonbrennerstraße, Lindenweg und Am Haarberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=26791&selfaction=print