20.08.2008 - 26 Aufhebung der Fluchtlinienpläne Nr. 241, 259, 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der Fluchtlinienpläne Nr. 241, Nr. 259, Nr. 273, Nr. 283 und Nr. 297 zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

 

A. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 241 aus dem Jahr 1913, der den Planbereich der Scheurenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

B. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 259 aus dem Jahr 1916, der den Planbereich der Maria-Theresia-Allee zwischen der Einmündung der Colynshofstraße und der belgischen Straße(heute etwa im Brockenfeld) im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

C Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 273 aus dem Jahr 1927, der den Planbereich Kaiser-Friedrich-Allee, Clemensstraße (heute Kannegießerstraße), Prinz-Heinrich-Allee(heute Brüsseler Ring) nd Kaiser-Friedrich-Park (heute Hangeweiher) im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

D. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 283 aus dem Jahr 1929, der den Planbereich der Kaiser-Friedrich-Allee, der Maria-Theresia-Allee und der Yorkstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

E. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 297 aus dem Jahr ........., der den Planbereich der Weißhausstraße und die Einmündung in die Maria-Theresia-Allee im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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