28.08.2008 - 17 Bebauungsplan Nr. 905 - Von-Coels-Straße, Parkp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Rau begrüßt die Planungsinhalte, insbesondere die Ausführungen in Bezug auf den Einzelhandel. Die Architektur sei positiv im Gegensatz zu den Flachbauten von Aldi und Lidl. Er regt aber die folgenden Änderungen an:

-           Auf dem hinteren Markt soll eine Dachbegrünung festgelegt werden.

-           Auch auf der Seite der Lärmschutzwand soll eine Heckenbegrünung festgesetzt werden, da hier private Gärten liegen.

-           Beim Einkaufen in Eilendorf sollte auch das Fahrrad als Verkehrsmittel Beachtung finden; deshalb sollte im städtebaulichen Vertrag die Berücksichtigung von überdachten Fahrradstellplätzen geregelt werden.

Alle drei Punkte sollten in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Auch der Architektenbeirat sollte eine Diskussion hierüber führen.

 

Herr Finkeldei erklärt für die CDU-Fraktion seine Unterstützung für die von Herrn Rau angesprochenen Punkte. Die Situation in Eilendorf sei lange diskutiert worden. Hier sei es gelungen,  die Lösungen für die ländlichen und städtischen Probleme zu vereinen. Es sei beispielhaft auch für die Entwicklung in anderen Stadtbereichen. Für seine Fraktion spricht er die Bitte aus, die verkehrsrechtliche Situation in diesem Bereich nochmals zu untersuchen.

 

Herr Plum betont, dass er sich in vielen Punkten den Vorrednern anschließe. Er sei froh, dass hier eine qualitativ hochwertige und für das Umfeld verträgliche Planung entstanden sei. Jedoch sei die verkehrsrechtliche Situation noch nicht so günstig; möglicherweise könne der abbiegende Verkehr schlecht abfließen. Eine verkehrsrechtliche Überprüfung könne deshalb nicht schaden. Hier erfolge deshalb seine Zustimmung.

 

Herr Finkeldei informiert den Ausschuss über den Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, zur Sicherheit in diesem Bereich eine zusätzliche Verkehrsuntersuchung zu veranlassen.

 

Herr Kriesel empfiehlt für die Verwaltung, Dachbegrünung und Hecke im Bebauungsplan zu verankern und den Rest im städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerinformation und der Beteiligung der Behörden zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenenBebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 905 - Von-Coels-Straße, Parkplatz Saaltheater -  in der vorgelegten Fassung.

 

Darüberhinaus beschließt er

-           auf  dem Markt eine Dachbegrünung festzusetzen,

-           eine Heckenbegrünung auch auf der Seite der Lärmschutzwand festzusetzen,

-           die Einrichtung eines überdachten Fahrradstellplatzes im städtebaulichen Vertrag zu regeln,

-           im Rahmen des Verkehrsgutachtens eine zusätzliche Untersuchung für den Knotenpunkt Von-Coels-Straße/Nirmer Straße, Von-Coels-Straße/Brander Straße und Von-Coels-Straße/Steinstraße/Lindenstraße zu veranlassen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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