28.08.2008 - 15 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungspläne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Diskussion fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungsplänen im Südviertel zur Kenntnis und stellt fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

 

A.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 396 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen  Prinz-Heinrich-Straße (Brüsseler Ring), Kannegießerstraße, Hermann-Löns-Allee, Am Hangeweiher und Lohmühlenstraße -.

 

B.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 416 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Ringstraße (Luxemburger Ring) zwischen Steinebrück und Höfchensweg .

 

C.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 425 einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße, Diepenbenden und dem Chorusberg.

 

D.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 445 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße und Höfchensweg.

 

E.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 450 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich westlich der Eupener Straße zwischen Diepenbenden und Zweiweiherweg.

 

F.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 458 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kornelimünsterweg, Monschauer Straße, Gillesbach und Ehrenfriedhof.

 

G.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 487 sowie seiner I. Änderung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Am Chorusberg , Hangstraße und Eupener Straße.

 

H.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 565 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Monschauer Straße und Fuchserde.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=27934&selfaction=print