15.10.2008 - 8 Beseitigung tierischer Nebenprodukte; hier: Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW. Die Dringlichkeitsentscheidung ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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