22.10.2008 - 16 Anträge gem. § 25 GeschO

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Bezüglich des Antrags lfd. Nr. 204 teilte die Verwaltung mit, dass der Handlauf in der Unterführung aus Kostengründen nicht ersetzt werden könne. Es wurde jedoch der Anstrich des Handlaufs veranlasst.

Bezüglich des Antrags lfd. Nr. 209 teilte die Verwaltung mit, dass diese keinen Einfluss auf die

Versorgung von Gebieten mit leistungsstarken Internetanschlüssen habe. Es erging folgender Beschluss:

 

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Beschluss:

Die Anträge lfd. Nr. 204 und 209 gelten als behandelt.

Die Anträge mit den lfd. Nr. 205, 207, 208, 210, 212 und 214 wurden angenommen.

 

Abstimmung: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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