02.03.2005 - 4 Instrumente zur Steuerung der eigenbetriebsähnl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Lindgens erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Frau Weinkauf begrüßt die Rahmenvereinbarung, die zwischen dem Oberbürgermeister und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement abgeschlossen wurde, und spricht sich dafür aus, dass mit allen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen trotz der Möglichkeit der Steuerung über den Wirtschaftsplan eine solche Rahmenvereinbarung getroffen werden soll.

 

Herr Emmerich weist darauf hin, dass der jährliche Wirtschaftsplan per Gesetz vorgeschrieben ist und auch das Instrument darstelle, worüber die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gesteuert werden können. Die Rahmenvereinbarung des E 26 stelle eine Mehrjahresstrategie dar, dieses Ergebnis sei auch über die Aufstellung der Wirtschaftpläne zu erreichen.

 

Herr Schabram merkt an, dass auch die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen an der Haushaltskonsolidierung beteiligt werden müssen, daher ist es wichtig, sich über strategische Entwicklungen zu vereinbaren. Das Verfahren bei E 26 mit der Rahmenvereinbarung solle daher ein Vorbild für die anderen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sein. Herr Schabram führt aus, dass der Wirtschaftsplan kein Instrument zur strategischen Steuerung ist. Daher muss mit allen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen eine solche Rahmenvereinbarung, die Aussagen zu den Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung macht; getroffen werden und hierüber ist die Politik zu informieren.

 

Frau Verheyen schließt sich den Aussagen von Herrn Schabram an.

 

Herr Lindgens erklärt, dass man sich hier in einer unterschiedlichen Interessenlage befindet. Die Verwaltung und die Politik sind an einer möglichst großen Transparenz und Steuerung interessiert und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sehen sich als eigenständige Betriebe, wollen auch eigenständig im Rahmen des Wirtschaftsplanes arbeiten und natürlich auch ihre Kosten senken. Zu bedenken ist, dass nicht über zu starre Regelungen letztlich die Gründe, die zur Gründung von eigenbetriebähnlichen Einrichtungen geführt haben, nämlich mehr Selbständigkeit in wirtschaftlichen Entscheidungen, ad absurdum geführt werden. Der Wirtschaftplan stelle hier das richtige Instrument zur Steuerung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen dar.

 

Herr Mattes legt ebenfalls Wert darauf, dass die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gegründet worden sind, um eigenständig und wirtschaftlich zu sein, trotzdem sieht auch er, dass eine strategische Steuerung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wichtig ist.

 

Herr Schabram ist der Auffassung, dass das 36-Punkte-Programm des Rates, d.h. die Haushaltskonsolidierung auch für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gilt. Die Wirtschaftspläne alleine sind für die Politik nicht transparent genug. Es bedarf hier konkreter Regelungen, so wie es die Vereinbarung mit E 26 darstellt. Es kann nicht sein, dass Ausgliederungen erfolgen, keine Maßgaben zur Haushaltskonsolidierung mitgegeben werden und so der Rest der Verwaltung auf den Konsolidierungsvorgaben “sitzen bleibt”, die sie letztlich gar nicht heben kann.

 

Herr Emmerich begründet, dass die Wirtschaftspläne auch einen 5-Jahres-Plan enthalten und hierüber eine strategische Steuerung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen möglich ist und daher eine explizite Rahmenvereinbarung mit den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nicht nötig ist. Die Gestaltungsfreiheit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen muss erhalten bleiben und der 5-Jahres-Plan dazu ist das richtige Instrument.

 

Frau Weinkauf regt an, dass das Verfahren bei E 26 mit der Rahmenvereinbarung sehr gut gelaufen ist und sich E 26 hierdurch auch nicht gegängelt fühlt. Insoweit soll das Verfahren auch für die anderen Einrichtungen angewendet werden. Wie die abzuschließende Vereinbarung letztlich genannt wird, spielt für sie keine Rolle. Dass allerdings die Verwaltung eine solche Vereinbarung abschließt, ist Wille der Politik.

 

Frau Verheyen vertritt die Auffassung, dass mittelfristige Budgetvereinbarungen sehr wichtig sind und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen aber auch die Freiheit zur Entscheidung haben müssen, in welchem Bereich sie Budgetkürzungen umsetzen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind aber auch aus ihrer Sicht solche Rahmenvereinbarungen notwendig.

 

Frau Weinkauf beantragt den Entwurf des Beschlussvorschlages wie folgt zu ergänzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, verläßliche Vereinbarungen mit den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zur Haushaltskonsolidierung zu treffen und die Politik hierüber zu informieren.

Sie empfiehlt, die Vereinbarung des E 26 hier als Vorbild heranzuziehen.

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, verläßliche Vereinbarungen mit den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zur Haushaltskonsolidierung zu treffen und die Politik hierüber zu informieren.

Die Vereinbarung des E 26 soll hier als Vorbild herangezogen werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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