20.01.2009 - 7 Betreff: Genehmigung der Dringlichkeitsentsche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn Manfred Kuckelkorn und Frau Marlis Köhne am 17.12.2008 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Richterich dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 668 – Gewerbebereich Roermonder Straße - gemäß § 1 Abs. 8 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Sie stellen fest, dass aus bezirklicher Sicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.”

 

Abstimmung:  einstimmig

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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