05.02.2009 - 4 Förderung besonderer Sportveranstaltungen in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Schulz erklärt, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmt und bedankt sich bei den Vereinen, die diese besonderen Sportveranstaltungen durchführen und damit viel Arbeit auf sich nehmen.

Ratsherr Bruynswyck weist darauf hin, dass es bei einer der zur Förderung vorgeschlagenen Veranstaltungen noch nicht ganz feststeht,  ob sie nach Aachen vergeben werden wird. Sollte sie nicht nach Aachen vergeben werden, so gibt es keine weitere Veranstaltung die nachrückt. Er führt an, dass es auf der anderen Seite aber auch Veranstaltungen gibt, die nur im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden und dann in den jeweiligen Jahren die Mittel knapp sind. Er bittet zu prüfen, ob es möglich ist die Restmittel aus diesem Jahr, wenn die 3. Veranstaltung nicht nach Aachen vergeben wird, in das  nächste Jahr zu übertragen.

Nach Wortmeldungen der Herren Krings und Niehaus erklärt Herr Stadtdirektor Rombey, dass die Verwaltung den Wunsch zur Kenntnis genommen hat und ihn an den Fachbereich Finanzsteuerung weiterleiten wird.

 

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt einstimmig, folgende drei Veranstaltungen im Jahr 2009 mit einem Festbetragszuschuss von jeweils 1.500,00 € zu fördern:

 

1. Schwimmverein Neptun 1910 Aachen e. V.            -     Offene Deutsche Meisterschaft im

                                                                                           Wasserspringen
                                                                                          

2. Post-Telekom Sportverein Aachen                                -      Deutsche Meisterschaft Boxen in der

                                                                                           U21 Altersklasse

 

3. Schwimmverein Neptun 1910 Aachen e. V.            -      22. Internationales Lambertz-Springen für

                                                                                      A-/B-Jugend und Junioren

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2009

zur Verfügung stehen und freigegeben werden.

 

 

 

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