15.03.2005 - 6 Änderung der Marktstandsgebührensatzung für den...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Feiter weist zunächst darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen eine rückwirkende Erhöhung der Marktstandsgebühren nicht möglich ist. Nach Rücksprache mit dem städtischen Rechtsamt solle nach heutiger Beschlussfassung und endgültiger Entscheidung im Rat am 13.04.2005 die Erhöhung der Marktstandsgebühren zum 01.01.2005 in Kraft treten.

 

Der Wohnungs-und Liegenschaftsausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt Aachen einstimmig die Erhöhung der Marktstandsgebühren um ca. 9 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zum 01.05.2005 zu beschließen.