19.03.2009 - 10 I. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 88...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Pathe erläutert Frau Ohlmann, dass die ursprünglich beabsichtigte Ausnahmeregelung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden nicht erforderlich sei, da es mittlerweile Photovoltaiksysteme gebe, die eine gleichzeitige Begrünung der betroffenen Flächen ermögliche.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 13 Abs. 1 BauGB, ein Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) – durchzuführen, wobei die Passagen bezüglich Photovoltaikanlagen auf den Nebengebäuden aus den schriftlichen Festsetzungen gestrichen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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