25.03.2009 - 8.1 Änderung der Rechnungsprüfungsordnung und der D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsherr Schäfer, teilt mit, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt einvernehmlich die Beschlussfassung beider Regelwerke empfehle. Hinsichtlich des Informationsrechtes des Ausschusses gemäß Rechnungsprüfungsordnung wurde allerdings gegenüber der Verwaltungsvorlage eine Änderung beschlossen; diese sei im Nachtrag enthalten und daher müsse über diese veränderte Fassung beschlossen werden.

 

Ratsherr Schnitzler informiert den Rat der Stadt über einen Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke, mit welchem beantragt werde, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu informieren, wenn Unregelmäßigkeiten oder der begründete Verdacht auf Straftaten festgestellt würden. Durch diese Ergänzung in § 9 Abs. 8 werde der frühzeitige Informationsfluss gewährleistet.

 

Stadtkämmerin Grehling bezieht zu den Ausführungen Stellung, verweist auf die im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte Debatte und die an den Vorsitzenden und Stellvertreter des Ausschusses erfolgende Mitteilung. Sofern dies vom Vorsitzenden oder Stellvertreter als erforderlich angesehen werde, könne zu einer Sondersitzung eingeladen werden. So habe dies auch der Ausschuss gesehen.

 

Auf Wunsch der Fraktion Die Linke lässt der Oberbürgermeister zunächst über den Fraktionsantrag und anschließend über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Bei 3 Ja-Stimmen wird der Antrag der Fraktion Die Linke bezüglich der weitergehenden Information aller Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Beschluss:

Bei 3 Stimmenthaltungen beschließt der Rat der Stadt wie folgt:

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung in der vorgelegten Fassung mit folgenden Abweichungen:

 

Der vorgesehene § 9 Abs. 9 entfällt.

 

§ 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

„Werden vom Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen seiner Tätigkeit wesentliche Unregelmäßigkeiten festgestellt oder werden ihm Sachverhalte bekannt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung führen, so hat in beiden Fällen die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung unverzüglich den / die Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Die / Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses sowie sein/e / ihr/e Stellvertreter/in werden zeitgleich unterrichtet.

Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung bzw. zu Anhaltspunkten für eine Verfehlung nach ' 5 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW führen, so hat die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung die Leitung des Fachbereiches Recht und Versicherung über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Die Befugnisse nach ' 12 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bleiben unberührt.“

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Änderung der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung in der vorgelegten Fassung.

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