08.09.2009 - 5.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Treude möchte wissen, warum es rechtlich nicht möglich sei, die Krankenhausumlage auf die StädteRegion zu übertragen.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Übertragung der Krankenhausumlage auf die StädteRegion nicht möglich sei, da alle Gemeinden in Nordrhein Westfalen - auch die bisherigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Aachen - abhängig von der Einwohnerzahl an den förderfähigen Investitionsmaßnahmen beteiligt würden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt seine Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen bzw. Aufwendungen in Höhe von 589.051,50 € beim Produktsachkonto 070.020.010-5311 000 / 7311 000 „Krankenhausumlage“ zu erteilen.

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