09.12.2009 - 25 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung II. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Ohne Wortbeitrag genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die nachfolgende, von Bezirksvorsteher Herrn Ferrari und dem Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte Herrn März am 19.11.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss die II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 für den Bereich - Franzstraße / Alexianergraben – zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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