10.12.2009 - 6 Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstelle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Rombey erläutert ergänzend zur Vorlage ausführlich das bisher praktizierte Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen und die Aufgaben der erweiterten Schulkonferenz.

 

Der Rat hat in der Hauptsatzung das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden

-                      bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung

-                      bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss

übertragen.

 

In seinen Sitzungen am 25.01.2007 und 27.03.2007 hat sich der Schulausschuss in der 15. Wahlperiode bereits mit dem Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen befasst. Demnach sollte als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenz der/die Vorsitzende des Schulausschusses bzw. im Verhinderungsfall sein/ihr Vertreter/Vertreterin und als beratende Mitglieder je ein Vertreter der im Ausschuss vertretenen Fraktionen entsandt werden.

 

Diese Vorgehensweise soll auch in der 16. Wahlperiode beibehalten werden.

 

Als stimmberechtigtes Mitglied nimmt der Vorsitzende des Schulausschusses, Ratsherr Wolfgang Boenke an der Sitzung der jeweiligen Schulkonferenz teil, im Verhinderungsfall seine Vertreterin, Ratsfrau Maria Keller.

 

Als beratende Mitglieder werden

a)                   Ratsherr Mathias Dopatka,

b)                   Herr Johannes Rohé

c)                   Ratsfrau Gretel Opitz

benannt.

 

Wenn im Verhinderungsfall von Herrn Boenke seine Vertreterin Frau Keller als stimmberechtigtes Mitglied an der Sitzung der jeweiligen Schulkonferenz teilnimmt, wird als beratendes Mitglied zu

a)                   Ratsherr Peter Tillmanns

benannt.

 

Im Verhinderungsfall eines der beratenden Mitglieder zu b) oder c) nimmt Herr Georg Biesing an der Sitzung der jeweiligen Schulkonferenz teil.

 

Bis zu einer gesetzlichen Regelung soll das o.a. Verfahren auch bei der Besetzung von stellvertretenden Schulleitungsstellen angewandt werden.

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Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt für die Dauer seiner Wahlzeit einstimmig, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG zu entsenden:

 

a)  als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG

 

     Ratsherrn Wolfgang Boenke und für den Verhinderungsfall seine Vertreterin, Ratsfrau Maria Keller,

 

b)  als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

 

     1.     Herrn/Frau Ratsherrn Mathias Dopatka

          (Stellvertreter: Ratsherr Peter Tillmanns)

 

     2.  Herrn Johannes Rohé

     3.  Ratsfrau Gretel Opitz

          (Stellvertreter zu 2. oder 3. Herr Georg Biesing)

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