28.01.2010 - 12 Pflaster Pontstraße;Bürgerantrag des bezirklich...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Für die Verwaltung berichtet Frau Poth, dass in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Frage der Straßen- und Kanalerneuerung diskutiert worden sei. Ursprünglich sei die STAWAG davon ausgegangen, den Kanal im Zusammenhang mit einer Straßenbaumaßnahme zu erneuern. Da diese aktuell nicht geplant sei, sei auch die Kanalbaumaßnahme nicht dringlich.

 

In Bezug auf die Freihaltung der Gehwegflächen merkt Herr Servos von der SPD-Fraktion an, dass es entlang der Gebäude einen 1 m breiten Streifen geben solle, der trotz der Außenausschankflächen freigehalten werden müsse.

 

Frau Breuer von der CDU-Fraktion erinnert an die Diskussion im Zusammenhang mit den Passantenstoppern und fordert entsprechende Kontrollen im Straßenraum, ohne die die Bestimmungen der Satzung nicht sinnvoll seien. Aus Sicht des Herrn Bruynswyck müsse nach Abwägung von Notwendigkeit und Nutzung überlegt werden, inwieweit die Satzung an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden müsste.

 

Herr Servos fordert, dass bei einer Neuvergabe der Sondernutzungserlaubnis für den Außenausschank in der Pontstraße ein begehbarer Streifen berücksichtigt und durch gezielte Überwachung eingefordert werden müsste.

 

Herr Dr. Klöcker vom Seniorenbeirat konkretisiert das Problem mit dem Umstand, dass die Wege entlang der Hauswände nicht wie erforderlich freigehalten würden. Obwohl hierzu bereits von der Stadt ein entsprechendes Schreiben an die Gastronomen verteilt und mit Bußgeld gedroht worden sei, hielten sich drei bis vier Betriebe nicht an die Vorgaben. Dabei gehe es auch um die Passantenstopper, die den Weg entlang der Häuser versperrten. Ein früherer Verwaltungsmitarbeiter habe sich vor Ort wirksam darum gekümmert. Da dies nun nicht mehr geschehe, werde der Seniorenbeirat das Thema weiter verfolgen.

 

Frau Nacken schlägt vor, mit dem Sitzungsprotokoll über die derzeitige Verfahrensweise bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für Außenausschank in der Pontstraße zu informieren und die Beschlussfassung über den TOP zurückzustellen.

 

(Ergänzung des Protokolls: Tatsächlich enthalten die Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie in der Pontstraße die Auflage, dass entlang der Gebäudefluchten eine Wegeverbindung mit mind. 1,2m Breite von Hindernissen frei zu halten ist. Nur in einem Bestandsfall ist diese Restbreite auf mind. 1m beschränkt. Bei einer Kontrolle am 26.01.2010 wurden die Gastronomen, die diese Auflage nicht eingehalten haben, von der Verwaltung aufgefordert, einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.) 

 

Der Vorsitzende, Herr Jahn, hält fest, dass Einvernehmen über die Vertagung des TOP besteht.

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Anlagen zur Vorlage

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