03.02.2010 - 8 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aus Gründen der Befangenheit nimmt Bezirksvorsteher Corsten nicht an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes teil. Herr Stellv. Bezirksvorsteher Ludwigs übernimmt daher die Sitzungsleitung.

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren - zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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