06.04.2005 - 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen erklärt Ratsherr Pilgram, dass die Beschäftigten im Einzelhandel durch die bestehenden Ladenöffnungszeiten bereits in hohem Maße belastet seien. Von daher sollten die Ziffern 7,8 und 11 aus § 1 der Verordnung gestrichen werden.

Ratsherr Einmahl bemerkt für die CDU-Fraktion, dass der vorgesehene Vorschlag der Verwaltung mit Ausnahme von Ziffer 11 des § 1 der Verordnung unterstützt würde.

Ratsherr Haase erklärt für die SPD-Fraktion, dass man den Vorschlag der Verwaltung akzeptieren wird, zumal in den umliegenden Städten nach Mitteilung des MAC ähnliche Regelungen getroffen sind.

Daraufhin lässt der Oberbürgermeister getrennt abstimmen.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der Grünen wird Ziffer 11 des § 1 der Verordnung mehrheitlich abgelehnt.

Die Streichung der Ziffern 7 und 8 des § 1 der Verordnung findet keine Mehrheit.

 

Daraus resultiert folgender

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit Ausnahme des § 1 Ziffer 11 über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage