13.04.2005 - 9 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 13.04.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der Verwaltung verteilt worden.)
Der Oberbürgermeister verweist auf die heute unterbreitete Tischvorlage, die einerseits die Empfehlung des Hauptausschusses wiedergebe und aufgrund der erfolgten Diskussionen den Alternativvorschlag enthalte, Verkaufsstellen auch am diesjährigen 1. Advent, dem 27. November 2005, in Aachen-Mitte offenzuhalten.
Für die Fraktion der Grünen greift die Fraktionssprecherin, Ratsfrau Paul, die Haltung ihrer Fraktion im Hauptausschuss (gegen eine Offenhaltung der Geschäfte am 27. November 2005) auf und teilt mit, dass nach Einholung weiterer Informationen erst klar geworden sei, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handele, da der 1. Adventssonntag noch in den November falle und daher die Öffnung gesetzlich möglich sei. Ihre Fraktion möchte die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage insgesamt nicht erhöhen; sie habe die Abstimmung freigegeben und überlasse jedem einzelnen Ratsmitglied die Entscheidung.
Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, stellt mit Interesse fest, dass gemäß den Ausführungen in der Tischvorlage der zuständige Landesminister in diesen Tagen die Empfehlung ausgesprochen habe, am 01. Mai einen verkaufsoffenen Sonntag nicht zuzulassen. Seine Fraktion folge in diesem Falle allerdings der Empfehlung des Hauptausschusses gemäß den Vorjahren zur Offenhaltung von Verkaufsstellen in Aachen-Burtscheid am 1. Mai. Hinsichtlich der Öffnung der Geschäfte am diesjährigen 1. Adventssonntag greift er die bereits geführte Diskussion auf und stellt fest, dass ausnahmsweise in diesem Jahre am ersten Adventssonntag dies möglich sei, nicht aber an weiteren Adventssonntagen. Daher sei das Thema innerhalb der Fraktion nochmals diskutiert worden, es gebe unterschiedliche Auffassungen, persönlich sei er gegen diese Öffnung, die Fraktion habe allerdings die Abstimmung zu diesem Punkt freigegeben und daher sei jedem Fraktionsmitglied die Entscheidung selbst überlassen.
Der Vorsitzende der Fraktion der SPD, Ratsherr Höfken, verweist auf die Gesetzeslage, den diesjährigen Ausnahme-Tatbestand für eine Sonntagsöffnung am 1. Advent sowie auf Gespräche mit dem Einzelhandelsverband. Er zeigt sich erfreut darüber, dass bei den anderen Fraktionen inzwischen diesbezüglich ein „Sinneswandel“ eingetreten sei und seine Fraktion sich nicht alleine der Verantwortung stellen müsse. Die SPD-Fraktion bleibe daher bei ihrem Votum und werde dafür Sorge tragen, dass es für die Ladenöffnung am 1. Advent eine ausreichende Mehrheit geben werde.
Für die Fraktion der FDP zeigt der Vorsitzende, Ratsherr Helg, sich erfreut darüber, dass innerhalb der Fraktionen von CDU und Grünen die Abstimmung freigegeben worden sei. Er befürworte die geplante Ladenöffnungszeit am 1. Adventssonntag und führt ergänzend aus, dass die FDP das Ladenschlussgesetz als ein Relikt ansehe, was nicht mehr benötigt werde.
Ratsherr Pilgram führt aus, dass jeder in dieser Frage seinem Gewissen verantwortlich sei, er die Tradition respektiere, sich gegen einen Werteverfall ausspreche und damit der Empfehlung des Hauptausschusses folgen werde.
Bürgermeisterin Verheyen hält dies auch für eine Gewissensentscheidung, verweist auf die Bedeutung der Adventszeit, die langen Samstage im Advent, die zu Einkäufen genutzt werden könnten, und spricht sich gegen die Ladenöffnung am diesjährigen 1. Advent, dem 27. November, aus.
Ratsherr Müller stellt in seinen Ausführungen fest, dass die Ladenöffnungszeiten schon sehr ausgeweitet wurden und dies zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer gehe, denen als Verkäufer ein sonst freier Sonntag genommen werde. Gewisse Grenzen sollten eingehalten werden, hierzu zählten die Sonntage und insbesondere auch der 1. Advent und daher stimme er gegen eine Ladenöffnung am 27. November.
Ratsherr Baal sieht in einer Ladenöffnung am diesjährigen 1. Advent eine Gelegenheit zur Schaffung weiterer Arbeit, und dies werde von ihm begrüßt. Er blickt auf den Aachener Weihnachtsmarkt, auf den man stolz sein könne, verschließt sich den Argumenten des MAC nicht, verweist auf die Gesetzeslage, die dies ausdrücklich so zulasse und beantragt schließlich, zunächst über den in der Tischvorlage enthaltenen Alternativvorschlag abstimmen zu lassen.
Ratsherr Königs führt aus, dass die Adventszeit aus religiösen Gründen geschützt sei, hieran auch die Tatsache nichts ändere, dass der 1. Advent in diesem Jahr nicht in den Dezember falle und daher plädiere er gegen eine Ladenöffnung an diesem Tage.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt antragsgemäß über den in der Tischvorlage enthaltenen Alternativvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt
der Rat der Stadt bei 24 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit den der
Originalniederschrift als Anlage beigefügten Entwurf der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen
unter Einschluss des 27.11.2005 im Stadtbezirk Aachen-Mitte aus Anlass des
Weihnachtsmarktes.
Eine Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses erübrigte sich damit.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2 MB
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