08.06.2010 - 4 Antrag der SPD-Fraktion vom 31.03.2010 (Az: At...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Dr. Wolf bemängelte, dass der Antrag der SPD Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht beigelegt wurde. Sie verdeutlichte, Ihrer Fraktion käme es darauf an, dass sichergestellt sei, dass Hauseigentümer rechtzeitig informiert würden, wenn ohnehin Kanalbaumaßnahmen anliegen würden. Unstrittig sei, dass Arbeiten auf privatem Grund von den jeweiligen Grundstückseigentümern beauftragt werden müssten.

 

Zum Verfahren erläuterte Herr Bayer für die Verwaltung das bisherige und beabsichtigte Verfahren. Danach würden bereits jetzt, wenn Kanäle auf ihre Dichtigkeit überprüft würden, auch Hausanschlüsse mit überprüft. Nicht möglich sei es der Stadt jedoch, den Teil des Kanals, der sich auf privatem Grund und Boden befände, mit zu untersuchen. Hier könnten die Betroffenen Grundstückseigentümer nur allgemein beraten werden, weil eine spezifische Beratung schon aus Kapazitätsgründen der Verwaltung nicht möglich sei.

 

Häufig sei es jedoch so, dass an städtischen Maßnahmen beteiligte Firmen den anliegenden Grundstückseigentümern ohnehin anbieten würden, eventuell notwendige Maßnahmen auf privatem Grund gleich mit zu erledigen. Hierauf habe die Verwaltung jedoch keinerlei Einfluss, da es sich um ein privates Rechtsgeschäft zwischen den jeweiligen Firmen und den Hauseigentümern handele.

 

Herr Bayer führte weiterhin aus, dass zunächst die Dichtheitsprüfungen in den Wasserschutzgebieten erforderlich seien und die restlichen Bereiche sukzessive folgen würden. Hierzu müssten dann jeweils Satzungen verabschiedet werden. Herr Bayer betonte, dass private Grundstückseigentümer zunächst nicht tätig werden bräuchten, da die entsprechenden Prüfbescheinigungen nur auf Anfrage der Verwaltung vorgelegt werden müssten. Im Internet sei bereits auf das Verfahren und auf die Tatsache, dass die Verwaltung auf die Hauseigentümer zukommen werden, hingewiesen worden.

 

Auf Nachfrage bestätigte er noch einmal, dass außerhalb der genannten Satzungen für die Eigentümer zunächst keine Verpflichtung bestünde, mit Ausnahme, wenn bereits ein Schaden bekannt sei.

 

Sowohl Ratsherr Corsten als auch die Vorsitzende forderten die Verwaltung auf, das beschriebene Verfahren nicht nur über das Internet, sondern auch unter Nutzung anderer Medien und möglichst mehrfach bekannt zu machen. Ratsfrau Dr. Wolf regte an, entsprechende Hinweise auch in die nächste Ausgabe der “Stadtseiten”  aufzunehmen.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit das Ergebnis der Untersuchungen und geplanten verwaltungsseitigen Abwicklung dieser Aufgabe dem Ausschuss vorzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

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