02.09.2010 - 17 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 468 im Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 468 im Bereich Kleinmarschierstraße / Alexianergraben gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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