08.09.2010 - 11 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die vorliegende Satzung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt worden sei.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die nachfolgende, am 11.08.2010 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Rates:

„Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Finanzamtszentrum, Am Gut Wolf und ehemaliger Bahntrasse.

 

gez. Philipp              gez. Baal

Oberbürgermeister                                          Ratsmitglied

 

gez. Haase                                          gez. Rau

Ratsmitglied                                          Ratsmitglied

 

gez. Moselage                                          gez. Begolli

Ratsmitglied                                          Ratsmitglied

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=40150&selfaction=print