31.08.2010 - 6 Bebauungsplan Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofs...

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Beratung

Frau Beyer stellt kurz die Verwaltungsvorlage vor.

Da die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Eilendorfer Gebiet verlangt, bittet sie Herrn Meiners, vom Fachbereich Umwelt,  diesbezüglich zu referieren.

 

Herr Meiners erläutert den Sinn und Zweck von Ausgleichsmaßnahmen anhand eines bemerkenswerten Lichtbildervortrages.

 

Er bestätigt, dass in Eilendorf keine Flächen mehr für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Mit dem Immobilienmanagement versuche er weitere Grünflächen zu erwerben. Leider wolle kein potentieller Grundstückseigentümer an die Stadt Aachen zu marktüblichen Preisen verkaufen.

 

Herr Schäfer (SPD) erklärt, dass seine Fraktion der Erweiterung des Gewebegebietes nicht zustimme. Die Gewerbefläche werde nicht benötigt. Er hoffe, dass im Gewerbegebiet Eilendorf - Süd  Ausgleichsflächen angekauft werden können.

 

Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) kann dem Bebauungsplan nicht zustimmen. Auch er ist gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes.

 

Herr Römer (CDU) resümiert, dass die geforderten Ausgleichsmaßnahmen nicht im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf möglich sind. Keine Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Eilendorf, keine Zustimmung zum Offenlagebeschluss. „Dann bleibt es eben grün“. Die CDU-Fraktion lehne daher die Erweiterung des Gewerbegebietes ab.

 

Die Bürgermeisterin bemerkt, dass Dinge im Leben sich ändern können. So auch die Einstellung der CDU-Fraktion zur Ausweisung weiterer Gewerbeflächen.

 

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Beschluss:

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden - in der vorgelegten Fassung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=40250&selfaction=print