08.09.2010 - 6.1.1 Neuorganisation SGB IIhier: Empfehlung an den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf den Nachtrag sowie die auf Tischvorlage der Verwaltung.

Die durch die Bundesgesetzgebung durchzuführende Neuorganisation der ARGE habe die Entscheidung gefordert, ob die Stadt Aachen als Optionskommune, mit absoluter Selbständigkeit im personellen und organisatorischen Bereich, agieren oder eine gemeinsame Einrichtung mittragen wolle. In der regionalen Abstimmung habe man sich für die zweite Alternative entschieden, weil diese ohne eine große Unterbrechung der jetzigen Abläufe umgesetzt werden könne.

Mit dem Städteregionsgesetz habe die Stadt Aachen die Aufgaben aus dem Bereich des SGB II auf die StädteRegion übertragen, so dass auch die nun zu gestaltenden Verträge hinsichtlich einer gemeinsamen Einrichtung zwischen ihr und der Agentur für Arbeit zu schließen seien.

Bei der detaillierten Abstimmung der zugrunde liegenden Vorschriften zwischen StädteRegion und Agentur für Arbeit habe sich ergeben, dass die Träger, d.h. die kreisfreien Städte und die Kreise, sowohl in ihren Beteiligungsrechten als auch in ihrer Haftungseinbindung stärker als zuvor zu berücksichtigen und zu verpflichten seien. Dies habe für die Stadt Aachen, die einerseits regionsangehörig, aber per Aachen-Gesetz trotzdem weiterhin kreisfreie Stadt sei, zu der Frage geführt, ob durch das Städteregionsgesetz Bundesrecht gebrochen worden sei und ob die Stadt Aachen nun die Trägerschaft oder lediglich die Aufgabenführung des Trägers auf die StädteRegion übertragen habe, was wiederum erheblichen Einfluss auf die Beteiligungsrechte und Haftungspflichten habe.

Abschließend habe man am vergangenen Freitag zwischen dem Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen und der Verwaltungskonferenz der StädteRegion festgelegt, dass eine vollkommene Übertragung aller Aufgaben und damit auch der Haftung stattgefunden habe und ein Bruch von Bundesrecht durch das Städteregionsgesetz nicht gegeben sei. Praktisch habe dies zur Folge, dass die Stadt Aachen zwar über die StädteRegion in die Trägerversammlung eingebunden sei, jedoch keine Einwirkungsmöglichkeiten auf den Vertrag zwischen StädteRegion und der Agentur für Arbeit habe, so dass bestimmte Inhalte, wie bspw. Sitz der Geschäftsführung oder Personalüberleitung, bilateral zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion abzustimmen seien.

Dies habe den Vorteil, dass der Prozess der Neuorganisation recht schnell in Gang gesetzt werden könne und zeitgleich eine externe Prüfung auf die Rechtssicherheit der zukünftigen Bescheide der gemeinsamen Einrichtung erfolgen könne.

Die im Einvernehmen mit der StädteRegion getroffene Regelung sowie der gesamte Schriftverkehr seien dem Rat der Stadt in aller Ausführlichkeit vorgelegt worden, so dass nun eine zügige Entscheidung möglich sei.

Die Verwaltung schlage dem Rat der Stadt vor, dass dieser die StädteRegion beauftragen möge, die gemeinsame Einrichtung zu installieren.

 

Anknüpfend an die Ausführungen des Oberbürgermeisters beschreibt Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, das vergangene Verfahren als äußerst kompliziert. Trotzdem sei hieraus ein Beschlussentwurf hervor gegangen, dem der Rat der Stadt folgen solle.

Die aus der Schaffung der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter“ resultierenden übergangslosen Abläufe seien insbesondere für die Klienten von besonderer Bedeutung.

In diesem Zusammenhang wolle sie sowohl dem Oberbürgermeister und der Verwaltung als auch Herrn  Beigeordneten Lindgens für die Bemühungen der letzten Monate und den vielfachen Erklärungen danken. Darüber hinaus gelte auch Pro Arbeit ihr Dank, die den Weg zur Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung begleitet haben.

Für die Zukunft sei es wichtig, bestimmte Standards zu entwickeln, festzulegen und allen Klienten gleichermaßen zugänglich machen.

Abschließend teilt sie mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussentwurf folgen werde.

 

Ratsherr Linden, SPD-Fraktion, dankt dem Oberbürgermeister für seine einführenden Worte.

Die Umstrukturierung der Aufgabenverteilung tangiere die Stadt Aachen in zahlreichen Punkten, bspw. in Personalangelegenheiten, in der dezentralen Struktur, in der Rolle der Stadt in der Trägerversammlung und in sämtlichen sozialen Maßnahmen, die teilweise weiterhin städtische Aufgabe blieben. Gerade aus diesem Anlass freue er sich über die Zusicherung einer klaren Regelung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion.

Auch die SPD-Fraktion werde den vorliegenden Beschlussentwurf mittragen. Die Wahl für das Jobcenter sei richtig und gut. Zum einen spare man auf diesem Wege erhebliche Umstrukturierungskosten, die bei einer Optionskommune entstünden, zum anderen blieben die jetzt schon gut eingespielten Teams in ihrer Zusammensetzung bestehen, was den Arbeitsablauf erheblich erleichtere. Gerade im Hinblick auf eine eventuelle krisenhafte Zuspitzung auf dem Arbeitsmarkt sei es sinnvoll, einen starken Partner an seiner Seite zu haben und aus bereits vorhandenen Kompetenzen schöpfen zu können, indem man den unmittelbaren Zugang zu überregionalen und sogar internationalen Stellenpools nutze. Nur so sei es möglich, auf die Arbeitsmarktpolitik Einfluss zu nehmen, was sowohl aus sozialpolitischer als auch aus haushaltspolitischer Verantwortung heraus der Stadt obliege.

Nichtsdestotrotz seien im Vorfeld genau die Kompetenzen und die Spielräume der Stadt Aachen abzustimmen, insbesondere hinsichtlich etwaiger Zielvereinbarungen, um eine Übersteuerung der Agentur für Arbeit zu vermeiden. Dies könne bspw. in einem gründungsbegleitenden Vertrag Niederschlag finden.

Er bittet daher den Oberbürgermeister, diesen Vorschlag in der am 22. September stattfindenden Bürgermeisterkonferenz zu besprechen und in den weiteren Abstimmungsprozess mit der StädteRegion einfließen zu lassen.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass sämtliche Kompetenzen vollständig auf die StädteRegion übertragen worden seien. Das vorliegende Verhandlungsergebnis sei ein Resultat intensiver Abstimmungsprozesse zwischen der Agentur für Arbeit und der StädteRegion. Daher sei es von Seiten der Stadt Aachen lediglich möglich, die praktische Ausführung aktiv zu begleiten. Wichtig sei hierbei insbesondere die Vernetzung der beiden städtischen Bereiche Soziales und Wirtschaftsförderung mit der Trägerversammlung, bspw. auch durch eine aktive Vertretung in diesem Gremium durch die Schaffung zweier Sitze für die Stadt Aachen. Da jedoch diese Vernetzung nur im Rahmen weiterer Verhandlungen durchzusetzen sei, empfehle er, von weiteren Auflagen seitens der Stadt Aachen abzusehen, um diese nicht unnötig zu erschweren.

 

Auch die Fraktion Die Linke begrüße eine gemeinsame Einrichtung, so ihr Vorsitzender Ratsherr Müller. Nichtsdestotrotz sei die bevorstehende praktische Umsetzung noch mit Unklarheiten verbunden, die einer politischen Diskussion bedurft hätten.

Schon bei der Auseinandersetzung mit dem alten Modell der ARGE habe man zur Genüge feststellen können, dass Hartz IV die Armut der Betroffenen nur noch verfestige. Nichtsdestotrotz habe man, weil es sich hierbei um einen weitestgehend politikfreien Raum handele, nur selten eingreifen können. In diesem Zusammenhang erinnert er an die schriftlichen Aufforderungen der ARGE an ihre Klienten zur Verringerung der Mietkosten. Hier sei es schließlich über einen Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses möglich gewesen, die ARGE zum Umlenken zu bewegen.

Selbst diese Möglichkeit werde nun durch die Übertragung der Kompetenzen auf die StädteRegion aus der Hand gegeben. Aus diesem Grunde wolle die Fraktion den vorliegenden Beschlussentwurf zugunsten der eigenen politischen Einflussnahme ändern und stelle den Antrag, wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Aachen beschließt, auf eine Option nach § 5 a SGB II zu verzichten, um stattdessen mit der StädteRegion die gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II zu gründen und weiter auszuführen“.

Diesbezüglich und bezüglich der Frage, ob der Rat der Stadt überhaupt noch fähig sei, in dieser Sache zu beschließen, bitte er die Verwaltung um eine Stellungnahme.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass genau die Frage nach der Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt wegen mangelnder Zuständigkeit in dieser Sache intensiv diskutiert worden sei. Hier komme man im Einvernehmen mit der Landesregierung zu dem Ergebnis, dass mit dem Aachen-Gesetz die Gesamtzuständigkeit übertragen worden sei. Der hier vorliegende Beschlussentwurf sei daher als äußerst sensibel einzustufen und damit nicht abänderbar.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen empfiehlt dem Städteregionstag einstimmig, auf eine Option nach § 6a SGB II zu verzichten und stattdessen die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II zu gründen und weiter fortzuführen.

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Anlagen zur Vorlage

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