04.11.2010 - 12 Ausschreibungsverfahren Ausbau Feuerwache Stolb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Als Vertreter der Verwaltung erläutert Herr Lennartz die Vorlage der Verwaltung und betont, dass nach Aufhebung der ersten Ausschreibung die Notwendigkeit bestanden habe, in dem engen Zeitplan, der durch die KP-I-Förderung vorgegeben sei, zu einer Lösung zu kommen, die den vorgesehenen Kostenrahmen einhält. Eine zweite Ausschreibung zu unveränderten Bedingungen sei von der Verwaltung als nicht Ziel führend eingeschätzt worden, daher habe man den in der Vorlage beschriebenen Weg einer Reduzierung des Raumprogramms gewählt.

 

Frau Nacken ergänzt hierzu, dass man unter dem dargestellten Zeitdruck bedauerlicherweise versäumt habe, dem Ausschuss hierüber eine Mitteilung zu machen. Für dieses Versäumnis entschuldige sie sich, in der Sache sehe sie jedoch nach wie vor keine andere mögliche Vorgehensweise, die zu einem finanzierbaren Ergebnis geführt hätte.

 

Für die SPD-Fraktion kritisiert Herr Plum die Vorgehensweise der Verwaltung als nicht akzeptabel. Das Projekt sei im Ausschuss in Einzelpunkten kontrovers diskutiert worden, aufgrund dieser Diskussion existiere eine detaillierte Beschlusslage. Seitens der Verwaltung seien nun nicht nur planerische Vorgaben geändert worden, sondern auch der Bewertungsmaßstab – statt einer Bewertung des Preises mit 60%, die vom Ausschuss beschlossen worden sei, seien tatsächlich 90% angesetzt worden. Es könne nicht sein, dass die Verwaltung einseitig die Bedingungen ändere, ohne dem Ausschuss eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wenn dies in der regulären Sitzungsfolge aufgrund des Termindrucks nicht möglich gewesen sei, hätte man zumindest eine Abstimmung mit den planungspolitischen Sprechern der Fraktionen vornehmen können. Zudem müsse man sich fragen, wie die Kostenschätzung, die der ersten Ausschreibung zugrunde lag, zustande gekommen sei, wenn sich nicht ein einziges Angebot sich im prognostizierten Kostenrahmen bewege. Aus seiner Sicht stelle sich die Frage, ob bei einer so eklatanten Fehleinschätzung nicht sogar eine Honorarrückforderung angebracht sei.

 

Herr Haase äußert seine Verwunderung darüber, dass die Feuerwehr nunmehr mit einem reduzierten Raumprogramm zurecht komme. Es dränge sich die Frage auf, ob nicht das ursprüngliche Raumprogramm am tatsächlichen Bedarf vorbei geplant und zu üppig gewesen sei.

 

Der Vorsitzende, Herr Baal, macht deutlich, dass eine Vorgehensweise wie in diesem Fall grundsätzlich vom Ausschuss nicht akzeptiert werden könne. Ein solches Verfahren sei weder mit dem Selbstverständnis des Ausschusses noch mit dem eigentlich zu erwartenden Selbstverständnis der Verwaltung, auch der Eigenbetriebe,  in Einklang zu bringen. Es sei unverzichtbar, dass die Verwaltung den Planungsausschuss als den beschlusszuständigen Ausschuss über alle relevanten Verfahrensschritte informiere, vor allem dann, wenn Abweichungen von der Beschlusslage des Ausschusses für notwendig erachtet werden. Da die Vergabe noch in diesem Jahr statt finden müsse, bestehe nun nur noch die Gelegenheit, den Ausschuss in der Dezember-Sitzung über die neue Planung zu informieren, eine inhaltliche Einflussnahme des Ausschusses sei damit praktisch nicht mehr möglich. Um aber zumindest das Minimum an Information zu gewährleisten, werde er dieses Thema für die nächste Ausschusssitzung auf die Tagesordnung setzen.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Plum, Haase, Pilgram und Pathe sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken und Herr Lennart beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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