10.11.2010 - 5 Einführung des Abrufsystems für Sperrmüll in de...

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Beratung

Der Abteilungsleiter Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst, Herr Lennartz, erläutert zunächst ergänzend die Vorlage und den Status Quo. Insbesondere weist er darauf hin, dass im Zuge der Rekommunalisierung davon ausgegangen wurde in den Bezirken Sperrmüll nach Abruf einzusammeln. Entsprechend wurden die Ressourcen geplant.

Da es aber bei der seinerzeitigen Abfuhr an festen Kalendertagen 1x monatlich blieb, kommt der Aachener Stadtbetrieb mit den vorhandenen Ressourcen den Anforderungen nicht nach. Um weiterhin eine reibungslose Abfuhr nach bisherigem System zu gewährleisten, sei die Anschaffung eines Sperrgutfahrzeuges und die Einstellung von mindestens drei Mann Personal erforderlich.

Ziel des Abrufsystems sei eine optimierte Auftrags – und Tourenplanung und eine bedarfsgerechte Abholung des Sperrmülls beim Kunden, verbunden mit einer vorherigen eingehenden Beratung.

Insgesamt könnten so Kosten eingespart werden, das Stadtbild und die Verkehrssicherheit in den Bezirken würden verbessert und nicht zuletzt gäbe es wieder eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Aachen.

 

Ratsherr Blum äußert zu den Ausführungen von Herrn Lennartz seine Bedenken.

Vier der sechs betroffenen Bezirke hätten sich gegen die Einführung des Abrufsystems entschieden. Die von Herrn Lennartz vorgebrachten Argumente seien nicht schlagkräftig, lediglich der Hinweis, es müssten alle Straßen eines Bezirkes abgefahren werden sei nachvollziehbar, aber, wilder Müll werde so zunehmen. Ob der mit dem Abrufsystem verbundene Aufwand dann gerechtfertigt sei, sei fraglich.

Es handele sich mit der Abrufsystem lediglich um eine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger. Wenn diese Sachen vom Sperrmüll mitnähmen, die noch in Ordnung seien, so befürworte er dies.

Und logistisch müsse es auch so sein, dass an einem Wochentag nicht verschiedene Bezirke abgefahren würden, also entstünde auch hier kein Vorteil.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Haase erläutert hierzu direkt, dass eine Vermüllung der Bezirke tatsächlich zu erwarten sei, wenn eben keine Sperrmülltermine vergeben seien.

Die Einsparung von ca. 300.000 Euro und die Gleichbehandlung aller Aachenerinnen und Aachener seien die ausschlaggebenden Argumente für die Einführung des Abrufsystems.

 

Ratsherr Ferrari erläutert aus eigener Erfahrung in einer anderen Stadt, dass die Einführung eines Abrufsystems insgesamt nur Vorteile brachte. Es führte zu einer optimierten Logistik und besseren Beratung und somit Trennung der Wertstoffe. Es gab nicht mehr wilden Müll, sondern weniger, der in dieser Stadt herrschende Mülltourismus fiel weg.

 

Ratsherr Corsten geht als Bürger und Kommunalpolitiker davon aus, dass der Stadtbetrieb bezüglich der Einsparungen korrekte Angaben gemacht habe.

Vor Jahren habe es bereits in den Bezirken ein funktionierendes Abrufsystem gegeben, dann sei dieses System jedoch zurückgeführt worden.

Im Stadtbezirk Haaren gäbe es am Parkplatz der Haarbachtalhalle einen Treffpunkt von Menschen, die vom Sperrmüll alles mitnehmen, was nicht niet – und nagelfest sei.

Was sich auf dem zweiten Blick als wertlos erweise, bliebe dort liegen und vermüllt diesen Bereich tatsächlich sehr. 

Bei den Müllgebühren sei das Prinzip, dass die Bürgerinnen und Bürger für die Leistung, die sie erhalten auch bezahlen müssen.

Nach dem jetzigen System in den Bezirken sei es aber so, dass die Allgemeinheit für die Entsorgung zahlen müsse, da eben alles, was an der Straße steht mitgenommen werden müsse, so  z.B. Bauschutt etc. Dieses fehlerhafte „rausstellen“ werde nach einer Beartung deutlich weniger.

Auch Herr Corsten weist noch einmal eindringlich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hin und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen, da dies Einsparungen und Gleichbehandlung bedeute.

 

Nach weitere Diskussion, an der sich Ratsherr Corsten und Herr Klopstein sowie Ratsfrau Wolf

Beitiligen und in der im Wesentlichen nochmals auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hingewiesen wurde, bringt Ratsherr Ferrari einen Beschlussvorschlag ein, über den er bittet abzustimmen.

 

 

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Beschluss:

s. TOP 6

 

 

 

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