03.11.2010 - 6 Abfallentsorgung Straße An der HöheBürgerantrag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Wegen der inhaltlichen Themengleichheit werden diese beiden TOP gemeinsam beraten.

 

Zunächst nimmt Frau Feuerriegel die ihr gebotene Gelegenheit wahr, den Bürgerantrag zu erläutern und zu einzelnen Punkten Stellung zu beziehen.

 

Danach erläutert Herr Maier die Verwaltungsvorlage und betont, dass es im Aachener Stadtgebiet vergleichbare Situationen gibt; auch dort sind die Bewohner mit der Lösung nicht einverstanden. Bezüglich des Rückwärtsfahrens mit Abfallsammelfahrzeugen gibt es rechtlich bindende Vorschriften des Gemeindeunfallversicherungsverbandes, die im Rahmen der Unternehmerverantwortung einzuhalten sind. Einen sog. Vollservice gibt es nur in der Innenstadt und wird bisher in keinem Außenbezirk praktiziert. Es ist auch nicht beabsichtigt eine Sonderregelung für einzelne Stadtbezirke oder Straßen einzuführen.

 

Die SPD-BF zeigt sich irritiert über den Lauf der Angelegenheit und findet es nicht gut, dass der Ortstermin ohne Beteiligung der Politik stattgefunden hat. Sie möchte selber sehen, ob die Situation vor Ort besser gestaltet werden kann. Auf Grund des demografischen Wandels in der Bevölkerung existieren mittlerweile viele ältere Mitmenschen, die meisten davon sind nicht mehr in der Lage ein volles Abfallgefäß nach vorne in den Hauptstraßenzug zu bringen. Die Satzung sollte daher in Richtung Vollservice geändert werden, um den Belangen älterer Mitmenschen entgegenzukommen.

 

Die CDU-BF hat ihren Antrag deswegen gestellt, um in Ruhe und Gelassenheit diese Thematik zu diskutieren. Seitdem der Aachener Stadtbetrieb die Abfuhren übernommen hat, werden viele Dinge allmählich geändert, die bis dahin viele Jahre durch private Entsorgungsfirmen praktiziert wurden. Es ergibt sich die Frage, wer hat die Straße An der Höhe so genehmigt und wenn es Probleme mit der Müllabfuhr gibt, muss es auch Probleme mit der feuerwehr- und rettungstechnischen Erschließung geben. Die Aussage des Stadtbetriebes, dass „grundsätzlich“ keine Rückwärtsfahrten gemacht werden dürfen, lässt aber die Möglichkeit zu, die vorhanden Fahrzeuge mit einer Kamera nachzurüsten oder kleinere Abfallsammelfahrzeuge einzusetzen. Hier müsste ein weiterer Service angeboten werden. Die CDU-BF schlägt vor, den Beschluss dahingehend zu formulieren, andere technische Lösungen an den Fahrzeugen zu finden oder einen Service einzurichten.

 

Herr Maier macht deutlich, er habe sich vor der Bearbeitung der Thematik zunächst die Situation vor Ort angesehen und er werde nicht mit sich handeln lassen, wenn es um die Unternehmerverantwortung gehe. Es ist zunächst die grundsätzliche Frage zu klären, war die Handlungsweise der privaten Unternehmer richtig oder nicht. Fehler die erkannt werden, müssen korrigiert werden. Andere Varianten wie zweiachsige Fahrzeuge statt dreiachsige bringen nichts, da diese gleich breit sind. Kleinere Fahrzeuge sind, bis auf eines mit Sperrgutschüttung, nicht vorhanden und im Verhältnis zu teuer in der Anschaffung. Außerdem wird zusätzliches Personal benötigt, die Abfuhrtouren müssten neu geplant werden und es treten häufigere Leerungsfahrten auf. Die weitere
 


Folge wäre eine Verteuerung der Abfuhrgebühren. Die vorhandenen Kameras an den Fahrzeugen sind nicht zum Rückwärtsfahren geeignet, da sie nur für die Überwachung des hinteren Arbeitsbereiches zulässig sind. Im Stadtbetrieb wurden bereits alle Varianten durchdiskutiert.

 

Frau Opitz führt aus, sie habe sich die Vorstellungen der Bewohner angehört und nunmehr hier die Erläuterungen der Verwaltung dazu. Die Verwaltung hat sich die Situation vor Ort angesehen und mit den Bewohnern gesprochen. Dann wurden den Bewohnern die Plätze vorgeschrieben, wo die Abfallgefäße gesammelt aufgestellt werden müssen. Für sie ist es daher wichtig, einen Ortstermin zu machen, um die Sache erkennen zu können. Die Maßnahmen zur Unfallverhütung für die Mitarbeiter ist einsehbar, aber dort wo die Abfuhrgefäße aufgestellt werden sollen, sieht sie ebenfalls Gefahren für Fußgänger und Schulkinder.

 

Herr Maier erklärt sich gerne bereit, die Situation vor Ort gemeinsam mit einem Vertreter der Unfallversicherung anzusehen.

 

Für die CDU-BF dürfte das Problem mit den Rückwärtsfahrten doch in Aachen häufiger vorkommen als nur in der Straße An der Höhe. Man kann nicht alle Gegebenheiten, die sich in einer Stadt ergeben, herunterrechnen. Sie schlägt daher die Prüfung der technischen Aufrüstung der Müllsammelfahrzeuge in der Weise vor, dass diese die Bedingungen der Unfallsversicherung für das Rückwärtsfahren erfüllen.

 

Herr Maier entgegnet hierzu, eine zweite Kamera an den Abfallsammelfahrzeugen für Rückwärtsfahren ist lt. Gemeindeunfallversicherungsverband nicht erlaubt. Nach dem tödlichen Unfall auf dem Gelände des Stadtbetriebes durch ein rückwärts fahrendes Fahrzeug sind alle Beschäftigen des Stadtbetriebes eingehend unterwiesen worden.

 

Auch die Grüne-BF setzt sich eigentlich für eine andere Lösung ein, als sie verwaltungsseitig hier angeboten wird. Bezüglich der Gebührenberechnung muss doch eine Mischkalkulation durchgeführt werden können, hier mit mehr Personal im Rahmen des Dienstleistungsservice zu erbringen.

 

Herr Maier bleibt bei seinen bisher getätigten Ausführungen und weist darauf hin, dass die Leistungen im Entsorgungsbereich für alle Bürger bezahlbar bleiben müssen.

 

Zusammenfassend stellt Herr Büchel fest, dass über das Rückwärtsfahrverbot nicht mehr diskutiert werden braucht. Für ihn ergibt sich die Frage, ob die städt. Satzung hergibt, dass die Bürger die vollen Abfallgefäße wie bisher vor ihre Grundstücke stellen, die Mülllader holen diese Gefäße nach vorne und die Bewohner holen sich ihre geleerten Gefäße selber ab.

 


Für die SPD-BF sind die Ausführungen des Stadtbetriebes nicht sehr lösungsorientiert. Sie sieht einen gemeinsamen Ortstermin unter Einbeziehung der Politik zunächst als sinnvoll an und zitiert diesbezüglich die Ausführungen von Herrn Büchel in der Einwohnerfragestunde der letzen Bezirksvertretungssitzung. Insoweit sollte der Beschlussvorschlag dahingehend erweitert werden, dass die Bezirksvertretung erst nach der Durchführung eines Ortstermins beschließt.

 

Die Grüne-BF merkt an, dass der situationsbezogene sehr geringe Ermessenspielraum offensichtlich nur durch eine Änderung der städt. Satzung erweitert werden kann. Dies auch im Hinblick auf die künftige demografische Entwicklung unserer Bevölkerung.

 

Frau Opitz stellt den Antrag, einen Ortstermin mit allen Beteiligten durchzuführen. Den Bewohnern sollte damit keine falsche Hoffnung geweckt werden, aber vielleicht findet sich doch noch eine alternative Lösung des Problems.

 

Die CDU-BF stellt die Notwendigkeit eines Ortstermins infrage. Neben den Restmüllgefäßen gibt es ja noch weitere Gebinde, wie blaue Tonne, Biotonne und gelbe Säcke, die entsorgt werden müssen. Die vom Stadtbetrieb vorgestellte Alternative ist keine vertretbare Lösung und die Straße An der Höhe stellt in Aachen kein Einzelproblem dar.

 

Herr Maier schlägt vor, die Bezirksvertretung könne sich dafür aussprechen, bei den nächsten Änderungen der städt. Satzung bezirksbezogene Problematiken zu beraten. Einen Ortstermin durchzuführen, darin sieht er kein Problem. Aber nur der Stadtbetrieb bestimmt lt. Satzung unter Abwägung aller Belange, welche Richtung eingeschlagen wird. Bei Satzungsänderungen sind der Betriebsausschuss und die Bezirksvertretungen zu beteiligen; letztendlich beschließt der Stadtrat.

 

Herr Büchel schlägt vor über den Antrag von Frau Opitz abzustimmen. Das Thema müsste dann nach dem Ortstermin erneut in der Bezirksvertretung beraten werden.

 

Frau Feuerriegel erhält als Vertreterin der Bewohner nochmals die Gelegenheit sich zu äußern. Sie bemängelt, dass keine kreativen Lösungen für die Bewohner angeboten werden. Die Lösung des Stadtbetriebes birgt Gefahren für die Bewohner insbesondere für ältere im Hinblick auf den  anstehenden Winter.  Diese müssten dann jemanden beauftragen für sie tätig zu werden, der aber auch bezahlt werden muss. Sie spricht sich für den Ortstermin aus und bittet über die politische Schiene die städt. Satzung zu ändern. Sie richtet ihren Appell an die Poltik, im Interesse der Bürger entsprechend zu handeln.

 

Abschließend führt Herr Maier aus, es wird über eine Situation gesprochen, die eine Sonderregelung darstellen würde. Wenn es einen politischen Willen gibt etwas ändern zu wollen, muss man es politisch lösen, rechtlich ist es nicht möglich.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Durchführung eines gemeinsamen Ortstermines am 19.11.2010 um 09:00 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage

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