02.12.2010 - 3 Bericht über die Anmeldezahlen der Grundschulen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 02.12.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ergänzend zur Vorlage erläutert Frau Münich die aktuellen Anmeldezahlen mit Stand vom 02.12.2010. Unter Hinweis auf die Karl-Kuck-Schule und die GGS Walheim, die beide einen Antrag auf Erweiterung der Zügigkeit gestellt haben, führt sie die Gründe auf, die aus Schulträgersicht gegen die Einrichtung weiterer Eingangsklassen sprechen.
Dies ist bei der Karl-Kuck-Schule zunächst die Tatsache, dass ein großer Teil der dort angemeldeten Kinder keinen Anspruch auf Aufnahme in die Schule hat und an den umliegenden Anspruchsschulen ausreichende Aufnahmekapazitäten vorhanden sind. Im Hinblick auf die KGS Birkstraße wird ausgeführt, es haben zwar 61 der angemeldeten Kinder einen Anspruch auf Aufnahme in die KGS Birkstraße, aufgrund der festgelegten Zügigkeit können jedoch nur 60 Kinder aufgenommen werden. Sowohl an der GGS Brühlstraße als auch an deren katholischem Bekenntniszweig in der Barbarastraße sind weitere Aufnahmekapazitäten vorhanden. Die KGS Birkstraße hat keinen Antrag auf Erweiterung der Zügigkeit gestellt.
An der GGS Walheim haben von 69 der dort angemeldeten Kinder 65 einen Anspruch auf Aufnahme in die Schule, da es sich hier um die nächstgelegene handelt. Die GGS Walheim hat - wie bereits im vorangegangenen Jahr - einen Antrag auf Erweiterung der Zügigkeit gestellt. Für das Schuljahr 2010/2011 waren ursprünglich 65 Kinder angemeldet, durch verschiedene Faktoren hatte sich die Zahl der angemeldeten Kinder jedoch auf 60 reduziert, so dass der Antrag obsolet wurde. Zum Schuljahr 2011/2012 sind nunmehr 69 Kinder an der Schule angemeldet. Für 65 dieser Kinder ist die GGS Walheim nächstgelegene Schule. Aufgrund der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe ist die Schule zweizügig. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bieten keinen Platz für die Einrichtung einer dritten Eingangsklasse, da in diesem Fall ein vorhandener Mehrzweckraum umgewidmet werden muss. In verschiedenen Gesprächen mit der Schulleitung wurde von dieser betont, in der Schule sei aufgrund der räumlichen Enge, der verschiedenen Differenzierungen in den vorhandenen Klassen und der hohen Auslastung der Offenen Ganztagsgrundschule kein Platz für die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse vorhanden.
Ergänzend erläutert Frau Roder den Standpunkt der Schulaufsicht. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen orientieren sich jährlich an der Schüler/Lehrer-Relation, die Lehrerzuweisungen erfolgen aufgrund der insgesamt angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Je mehr kleine Klassen gebildet werden, desto weniger Lehrerstunden stehen für besondere Maßnahmen, wie z.B. erweiterte Förderung in Brennpunktschulen, zur Verfügung. Wenn eine dritte Eingangsklasse an der GGS Walheim eingerichtet wird, werden weitere Lehrerressourcen gebunden, die an anderer Stelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies führt auch dazu, dass bisher bewilligte zusätzliche Lehrerstunden an der GGS Walheim, die für eine weitere Differenzierung zur Verfügung standen, zukünftig unter Umständen nicht mehr bewilligt werden können. Ergänzend weist auch Frau Roder auf die räumliche Situation in der Schule hin. Die Nutzung oder Umnutzung eines Mehrzweckraumes zur Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse erfolge auf Kosten der Unterrichtsqualität.
Für die CDU-Fraktion dankt Herr Steins für die Erläuterungen. Die Schule hat signalisiert, dass die Bereitschaft besteht, auf einen Mehrzweckraum zu verzichten, wenn dem Antrag auf Einrichtung einer dritten Eingangsklasse stattgegeben wird. Da bereits die Anzahl der Anspruchsschüler an der GGS Walheim die Mindestzahl für die Einrichtung einer dritten Eingangsklasse übersteigt, wird seinerseits der Antrag der Schule befürwortet. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Verzicht auf einen Mehrzweckraum für die Dauer der nächsten vier Schuljahre.
Frau Griepentrog schließt sich für die GRÜNE-Fraktion ihrem Vorredner an und betont, dass die Zustimmung zur Einrichtung einer dritten Eingangsklasse an der GGS Walheim nur unter der Voraussetzung erteilt wird, dass ein bestehender Mehrzweckraum umgenutzt wird. Einer baulichen Erweiterung oder einer räumlichen Einschränkung der im gleichen Gebäude beheimateten Förderschule Walheim werde auf keinen Fall zugestimmt.
Herr Dopatka stimmt für die SPD-Fraktion der Einrichtung einer dritten Eingangsklasse in Walheim unter den genannten Bedingungen ebenfalls zu.
Für die LINKE-Fraktion freut sich Herr Biesing über die gefundene Lösung, er formuliert jedoch seinen Ärger über die Aussage in der Aachener Tagespresse, nach der die räumliche Enge auf die Vermietung von Schulräumen an eine Jugendeinrichtung zurückzuführen sei. Bei der in der Förderschule Walheim beheimateten heilpädagogischen Tagesgruppe handele es sich um ein wichtiges Angebot für Kinder dieser Schule und nicht um eine Jugendeinrichtung.
Auch Frau Opitz befürwortet für die FDP-Fraktion die Einrichtung einer dritten Eingangsklasse in Walheim, wofür es verschiedene Aspekte gebe. Zum einen verlieren die Kinder ihre sozialen Kontakte und Bindungen im Ort, zum anderen haben Sechsjährige, die mit dem Linienbus zur Schule fahren müssen, mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Sie betont in diesem Zusammenhang, dass Dinge, die in der Innenstadt durchaus möglich und praktikabel sind, nicht unbedingt in Flächenbezirken wie z.B. Walheim durchgeführt werden können.
Herr Asik bittet die Schulaufsicht, Lösungen für eine möglichst gute Förderung der Kinder bei Einrichtung einer dritten Eingangsklasse an der GGS Walheim zu finden.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Der GGS Walheim wird die Dreizügigkeit entgegen dem Verwaltungsvorschlag zugestanden unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Schule einen Mehrzweckraum für die Dauer von vier Jahren umwidmet. Die städtischen Grundschulen werden angewiesen, Aufnahmezusagen ausschließlich im Rahmen der genehmigten Zügigkeiten zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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