15.02.2011 - 3 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/12 und Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011 / 12 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige 2011/12 – 2015/16 wird von Herrn Ernst anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert. Die der Vorlage bereits beigefügte Prioritätenliste wird von Frau Fischer erläutert. Einzelne Verständnisfragen werden beantwortet.

 

Frau Navvabi-Garakani weist auf ein Schreiben der AG § 78 SGB VIII „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ hin und bittet um Zusammenarbeit aller Beteiligten, damit Lösungen für die dort genannten Probleme gefunden werden.

 

Frau Scheidt vermisst einen roten Faden in der Planungsvorlage. Sie fordert die schnelle Einführung eines zentralen Anmeldeverfahrens und die Vorlage einer konsequenten sozialraumbezogenen langfristigen Planung. Bei der Berechnung der Versorgungsquote sollen zum Vergleich auch andere Städte in NRW herangezogen werden. Diese rechnen, basierend auf dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ab 2013, nur mit 3 Betreuungsjahren und kommen so zu höheren Versorgungsquoten. Die Grüne-Fraktion hat sich diesbezüglich mit den Städten Münster, Herne und Köln in Verbindung gesetzt. Die erhaltenen Informationen können dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zur Verfügung gestellt werden. Die zurzeit enge Haushaltssituation in Aachen soll mit einer guten Ausbauplanung verbunden werden. Bei Engpässen ist frühzeitig unter Einbindung des Kinder- und Jugendausschusses gegenzusteuern.

 

Diesen Ausführungen schließt sich Herr Tillmans für die CDU-Fraktion an.

 

Die Mehrheitsfraktionen legen folgenden Beschlussentwurf vor:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die vorgelegte Vorlage Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/12 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige 2012/12–2015/16 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass

 

1.       der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 100 Plätzen zum Kindergartenjahr 2011/12 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Umwandlung von Ü3-Plätzen erfolgt.

2.       die Verbesserung des integrativen Betreuungsangebotes für den Altersbereich Ü3 um 3 Plätze auf insgesamt 196 Plätze und für die Zweijährigen um 5 Plätze auf insgesamt 11 Plätze erfolgt.

3.       das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2011/12 auf 400 Plätze begrenzt bleibt und

4.       der Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung durch flexible Modelle forciert werden soll.

5.       ein zentrales Anmeldeverfahren für die Kindertagesstätten bis nach der Sommerpause 2011 eingeführt wird.

6.       eine bedarfsorientierte, sozialraumbezogene Ausbauplanung für Kinder U3 und Kinder Ü3 mit den entsprechenden Zahlen in den verschiedenen Altersjahrgängen bis nach der Sommerpause 2011 vorgelegt wird.

7.       eine auf den Rechtsanspruch bezogene Berechnung der prognostizierten Bedarfsdeckungsquote für den U3-Bereich erstellt wird. (verschiedene Berechnungsmodelle im NRW-Städtevergleich)

 

Herr Künzer informiert über die Beratungen im Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Der Unterausschuss hat auf eine Beschlussempfehlung an den KJA verzichtet. Die Verwaltung soll in Verbindung mit Trägern und Politik sowohl im Ü3- als auch im U3-Bereich neue Plätze schaffen, um eine möglichst hohe Versorgungsquote erreichen zu können.

 

Frau Münich erläutert nochmals die Berechnungsgrundlagen der Bedarfsplanung. Da diese zum Teil auf Annahmen beruht, bleiben Unwägbarkeiten bestehen. Die Grundlagen des Berechnungsverfahrens wurden dem KJA in 2009 sehr ausführlich vorgestellt. Erfahrungswerte anderer Städte werden gerne aufgegriffen und berücksichtigt. Bezüglich der Errichtung weiterer Kindertageseinrichtungen ist der Fachbereich in Verhandlungen mit der Liegenschaftsverwaltung. Ebenfalls wird der Vorschlag des Oberbürgermeisters geprüft, zukünftig freiwerdende Schulgebäude bedarfsgerecht umzuwandeln.

 

In der sich anschließenden heftigen Diskussion werden die verschiedenen Standpunkte der Ausschussmitglieder aufgezeigt.

 

Herr Künzer legt für die SPD-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Vorlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/12 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige 2011/12–2015/16“ zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen:

 

1.                   Der Ausbau des Platzangebotes im Bereich U3 findet im Kindergartenjahr 2011/12 im Umfang von 150 Plätzen statt. Die vorgelegte Prioritätenliste (100 Plätze) ist in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu überarbeiten und fortzuschreiben (150 Plätze); dabei ist der Grundsatz zu beachten, die Schaffung neuer Plätze hat Vorrang vor der weiteren Umwandlung von Ü3-Plätzen. Das erforderliche Finanzvolumen soll bis zur Haushaltsverabschiedung durch den Rat seitens der Verwaltung benannt werden.

2.                   Die Verbesserung des integrativen Betreuungsangebotes erfolgt für den Altersbereich Ü3 um 3 Plätze auf insgesamt 196 Plätze und für die Zweijährigen um 5 Plätze auf insgesamt 11 Plätze.

3.                   Zur Sicherung der gesetzlichen Vorgabe, in 2013 eine 35%ige Versorgungsquote im U3-Bereich zu gewährleisten, wird die bisherige Begrenzung auf 400 Tagespflegeplätze aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kita-Jahr 2011/12 eine Satzung für die Kindertagespflege vorzulegen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2011 durch den Rat einzuplanen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss fordert den Oberbürgermeister auf, zeitnah einen runden Tisch aus Vertretern/-innen der Kommunalpolitik, der AG § 78 SGB VIII, Trägervertretern und Verwaltung zu bilden. Aufgabe ist, sozialraumbezogene Maßnahme- und Erweiterungsvorschläge zu erarbeiten, den weiteren U3-Ausbau ohne negative Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung mit Ü3-Plätzen zu gestalten. Der Kinder- und Jugendausschuss ist regelmäßig über den Stand der Beratungen zu informieren.

 

Über die beiden vorgelegten Beschlussvorschläge wird getrennt abgestimmt.

Der Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und Grüne-Fraktion wird bei 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Vorlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/12 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige 2011/12 bis 2015/16“ zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:

1.       Der Ausbau des Platzangebotes im Bereich U3 findet im Kindergartenjahr 2011/12 im Umfang von 150 Plätzen statt. Die vorgelegte Prioritätenliste (100 Plätze) ist in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu überarbeiten und fortzuschreiben (150 Plätze); dabei ist der Grundsatz zu beachten, die Schaffung neuer Plätze hat Vorrang vor der weiteren Umwandlung von Ü3-Plätzen. Das erforderliche Finanzvolumen soll bis zur Haushaltsverabschiedung durch den Rat seitens der Verwaltung benannt werden.

2.       Die Verbesserung des integrativen Betreuungsangebotes erfolgt für den Altersbereich ü3 um 3 Plätze auf insgesamt 196 Plätze und für die Zweijährigen um 5 Plätze auf insgesamt 11 Plätze.

3.       Zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgabe, in 2013 eine 35%ige Versorgungsquote im U3-Bereich zu gewährleisten, wird die bisherige Begrenzung auf 400 Tagespflegeplätze aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kita-Jahr 2011/12 eine Satzung für die Kindertagespflege vorzulegen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2011 durch den Rat einzuplanen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss fordert den Oberbürgermeister auf, zeitnah einen Runden Tisch aus Vertretern/-innen der Kommunalpolitik, der AG § 78 SGB VIII, Trägervertretern und Verwaltung zu bilden. Aufgabe ist, sozialraumbezogene Maßnahme- und Erweiterungsvorschläge zu erarbeiten, den weiteren U3-Ausbau ohne negative Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung mit Ü3-Plätzen zu gestalten. Der Kinder- und Jugendausschuss ist regelmäßig über den Stand der Beratungen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

8              5              0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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