17.02.2011 - 3.1.1 OGS - Antrag der Träger auf Erhöhung der Zuschüsse

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu TOP 3.1 legt die Verwaltung eine Tischvorlage vor, die die Position des Kinder- und Jugendausschusses, der am 15.02.2011 hierzu beraten hat, beinhaltet.

 

Anhand der Tischvorlage erläutert Herr Tillmanns für die Fraktionen CDU und Grüne die Beratungen des Kinder- und Jugendausschusses. Er betont, dass die OGS insgesamt ein Erfolgsmodell darstellt, welches gute Arbeit für Kinder in Aachen leistet.

Die Stadt Aachen fördert die OGS zum jetzigen Zeitpunkt mit freiwilligen Leistungen in Höhe von insgesamt 2, 3 Mio. €. Eine weitere Erhöhung der Förderung wäre zum qualitativen Ausbau der OGS wünschenswert. Unter Hinweis auf die Haushaltssituation der Stadt muss jedoch ein Abwägungsprozess erfolgen, nachdem derzeit keine weitere Erhöhung der Förderung der OGS erfolgen kann. Für den weiteren quantitativen Ausbau der OGS auf eine Versorgungsquote von insgesamt 70 % sind Mittel in den Haushalt eingestellt. Herr Tillmanns äußert Verständnis für die OGS-Träger, die einen weiteren qualitativen Ausbau der OGS wünschen, wirbt aber für Verständnis für die Situation der Politik.

 

Für die SPD-Fraktion möchte Herr Dopatka dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses folgen und bittet den Schulausschuss, durch eine entsprechende Beschlussfassung ein Signal in die Öffentlichkeit zu geben. Er verweist darauf, dass von Finanzausschuss und Rat andere Entscheidungen getroffen werden können.

 

Für die Grünen-Fraktion appelliert Frau Griepentrog an den Ausschuss, über die Haushaltskonsolidierung insgesamt nachzudenken. Von der Opposition erwartet sie mehr Verantwortungsgefühl. Im OGS-Bereich wird nicht gespart, ein quantitativer Ausbau der OGS-Versorgung auf 70% ist im Haushalt bereits enthalten. Der kommunale Eigenanteil ist durch den OGS-Erlass festgelegt; um jedoch die Elternbeiträge auf einem erträglichen Niveau zu halten und trotzdem ein qualitativ hochwertiges OGS-Angebot vorzuhalten, finanziert die Stadt Aachen die OGS bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit 2,3 Mio. € zusätzlicher freiwilliger Leistungen. Die Landesfinanzierung liegt seit der Einführung der OGS unter dem eigentlich erforderlichen Niveau. Die angekündigte Erhöhung bietet die Möglichkeit, die städtischen Anteile zu reduzieren. Sie macht den Vorschlag, die Ausführungen der Verwaltung in der Ursprungsvorlage zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 

Für die FDP-Fraktion betont Frau Opitz, das erfolgreiche Aachener Modell der OGS solle erhalten bleiben und weiter ausgebaut werden. Das erreichte Niveau ist nicht kostenlos, weitere Gelder müssen in die OGS eingesetzt werden. Eine Haushaltskonsolidierung kann nicht auf Kosten der OGS erfolgen, die Priorität des Ausschusses muss bei Kindern und Jugendlichen liegen. Sie fordert, die städtischen Eigenanteile nicht zu kürzen, sondern die erwartete höhere Landesfinanzierung zusätzlich für die Förderung der OGS einzusetzen.

 

Herr Künzer ergänzt für die SPD-Fraktion die Ausführungen von Herrn Dopatka. Die jetzt avisierten Erhöhungen der Landesmittel sind nicht gedacht, um das Problem der Haushaltssanierung zu lösen. Des Weiteren ist es nicht korrekt, den geplanten quantitativen Ausbau der OGS in dieser Diskussion anzuführen. In Aachen sind federführende Standards fürs ganze Land festgelegt worden, es gilt, die erreichte Qualität weiter auszubauen. Die aus der früheren Hortfinanzierung resultierenden städtischen Eigenanteile in Höhe von 2,3 Mio. € sind vor ca. 6 Jahren etatisiert worden, Kostensteigerungen wie beispielsweise Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Er gibt zu bedenken, dass die angekündigte erhöhte Landesförderung noch nicht ausgezahlt ist und insofern auch nicht eingespart werden kann. Er bittet den Ausschuss, eine entsprechende Ausgabeposition vorzusehen, diese jedoch, wie vom Kinder- und Jugendausschuss vorgeschlagen, mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Für die Linke-Fraktion stellt Herr Biesing fest, eine Haushaltskonsolidierung dürfe keinesfalls aus den Bereichen Bildung, Kinder und Sport erfolgen. Insofern werde er sich als Kompromiss der Tischvorlage anschließen.

 

In der nachfolgenden Diskussion werden nochmals die Positionen der Fraktionen dargelegt.

 

Herr Boenke stellt zunächst den Antrag der Mehrheitsfraktion CDU und Grüne zur Abstimmung, nachdem nur eine Kenntnisnahme der Verwaltungsausführungen erfolgen soll. Dieser wird mit 10 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen, wonach eine weitere Abstimmung obsolet ist.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

10              7              0

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