15.03.2011 - 7 Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung ...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Für die Grüne Fraktion äußert Ratsherr Luczak, dass die Thematik auf mehreren Ebenen zu diskutieren ist. Der Schutz der Bäume ist von besonderer Bedeutung, auch weil Aachen aufgrund der geografischen kesselförmigen Lage auf die Bäume angewiesen ist.

Er hat große Zweifel daran, ob die Änderung/ Neufassung der Naturdenkmalverodrnung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und notwendig ist.

Von Seiten der Fraktion der Grünen wird die Vorlage so nicht mitgetragen.

Er beantragt keine Neufassung der Satzung zu beschließen und die Einsparung in Höhe von 15.000 € an anderer Stelle vorzunehmen.

 

Herr Formen sieht einen dramatischen Rückgang bei den Naturdenkmalen (S. 79 der Einladung) und fragt, ob es ein Nachhaltigkeitskonzept zur Verbesserung des Bestandes gibt.

 

Herr Wiezorek teilt mit, dass regelmäßig Neuplanzungen vorgenommen werden. Hier gibt es kein Versäumnis, der Schutz der Bäume wird und wurde nicht vernachlässigt. Ein Nachhaltigkeitskonzept ist vorhanden. 

 

Ratsfrau Wolf bringt für die SPD Fraktion vor, dass es nicht nachvollziehbar ist warum von 149 Naturdenkmalen 52 entfernt und die Pflegemaßnahmen zurückgefahren werden sollen.

Die SPD Fraktion wird dieser Vorlage ebenfalls nicht folgen.

 

Für die SPD Fraktion fragt Herr Helmig, auf Grund welcher Kriterien Bäume aus der Satung genommen und als nicht mehr schützenswert gestrichen wurden.

 

Herr Wiezorek antwortet, dass Eigenart, Schönheit und Seltenheit bewertet werden.

Der Vorschlag der Verwaltung ist kein „muss“.

 

Ratsherr Blum äußert für die FDP Fraktion, dass es bei der Änderung der Naturdenkmalverordnung nicht um Fällung von Bäumen geht, sondern darum sie aus dem besonderen Schutz zu nehmen. Trotzdem sind diese Bäume weiterhin durch die Baumschutzsatzung geschützt.

Der Vorschlag der Verwaltung ist ausgesprochen sinnvoll und ohne erkennbaren Nachteil.

 

Für die CDU Fraktion bemerkt Ratsherr Corsten, dass die Änderungen nicht nur der Einsparung sondern auch der Ergänzung dienen.

Er fragt, wie viele der unter Schutz stehenden Bäume sich auf öffentlichem Gelände befinden.

 

Herr Wiezorek teilt mit, dass es ca. 50 % sind.

 

Daraufhin schlägt Ratsherr Corsten vor, die Bäume, die auf städtischem Gebiet stehen aus der Naturdenkmalliste zu streichen, da hier der Schutz, die Unterhaltung und Pflege ohnehin durch die Eigenschaft des Eigentums gegeben ist.

Er schlägt vor den Tagesordnungspunkt zu vertagen und die Verwaltung zu bitten zu überprüfen welche Bäume auf städtischem Gebiet stehen.

 

Für die Grüne Fraktion sieht Herr Risse ebenfalls eine dramatische Entwicklung bei der Entwicklung der Naturdenkmale. Hier gilt es alles zu tun, um besonders schützenswerte Bäume zu erhalten. Er schlägt vor beim Pflege- und Kontrollaufwand durch private Patenschaften und ehrenamtliches Engagement zu sparen.

 

Herr Wiezorek entgegnet, dass dies problematische werden könnte, da die Stadt Aachen für die Naturdenkmale verkehrssicherungspflichtig ist, hier gilt das Recht und die Pflicht aktiv zu handeln.    

 

Herr Helmig bemerkt für die SPD Fraktion, dass die Naturdenkmalverordnung und die Baumschutzsatzung zwei unterschiedliche Mittel sind.

 

Ratsherr Corsten entgegnet, dass die Baumschutzsatzung den jeweiligen Baum vor der Fällung schützt, und dies bereits ein hoher Schutz ist.

 

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Göddenhenrich schlägt ebenfalls wie Ratsherr Corsten vor dieses deffizile Thema zu vertagen.

 

Der Antrag der Vertagung wird mit einer Enthaltung angenommen.     

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=43882&selfaction=print