30.03.2011 - 6 Verbesserung der Verkehrsflüsse in Haaren zu de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Bezirksvertreter Kogel, Sinning und Schütze erklären übereinstimmend, dass die Fußgängerphasen – insbesondere im Hinblick auf ältere Menschen und Schulkinder - nicht zu kurz (Schütze unter 10 sec.) geraten dürfen. Bezirksvertreter Sinning regt vor Umstellung der Grünphasen eine Verkehrszählung an, um Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrsaufkommens zu haben. Einigkeit besteht in der Bezirksvertretung hinsichtlich der Notwendigkeit eines gesamtbezirklichen Verkehrskonzeptes.

 

Bezirksbürgermeister Corsten merkt an, dass durch den Vertreter der Polizei die Kürzung der Fußgängerphasen tagsüber bemängelt worden war, gegen eine Reduzierung ab 16.00 Uhr aber polizeilicherseits keine Bedenken bestünden. Die Verkehrssituation nach Umstellung der Lichtsignalanlagen sollte polizeilich überwacht werden. Eine vorhergehende Verkehrszählung lehnt der Bezirksbürgermeister als zu zeitaufwändig ab. Die Maßnahme zur Änderung der Grünphasen in den in Rede stehenden Bereichen sei den derzeit stattfindenden BAB-Arbeiten geschuldet, die für den Ortsteil Haaren eine verkehrliche Ausnahmesituation hervorriefen. Insofern könne aus dieser Maßnahme auch nicht ein Verzicht des gesamtbezirklichen Verkehrskonzeptes hergeleitet werden.

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, wonach an den Knotenpunkten Alt-Haarener-Straße/Auf der Hüls und Alt-Haarener Straße/Haarener Gracht längere Grünzeiten für den Verkehr auf der Alt-Haarener-Straße geschaltet werden. Sie schließt sich diesbezüglich dem Verwaltungsvorschlag entsprechend der Vorlage für die Berufsspitzenzeiten von 16.00 bis 19.00 Uhr an.

 

Die Bezirksvertretung besteht weiterhin auf der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes unter Einbeziehung der Ortsteile Haaren und Verlautenheide; sie kann nicht nachvollziehen, dass dieses aufgrund der vorgesehenen Änderung der Ampelschaltung entfallen soll.

 

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Anlagen zur Vorlage

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