17.05.2011 - 9.1 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfea...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne mündliche Aussprache.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine auf ein Jahr befristete Anerkennung von „.Maleika e. V., Verein zur Förderung der Lern- und Lebensfreude“, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Anerkennung ist ohne ein weiteres Verfahren in eine unbefristete Anerkennung umzuwandeln, sofern sich während dieses Zeitraums keine Anhaltspunkte ergeben, die dem entgegenstehen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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