24.05.2011 - 3 Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Besing erläutert Herr Stadtdirektor Rombey, dass nicht die finanzielle Situation eines Vereins Grundlage dafür ist, ob die Anschaffung von Sportgeräten bezuschusst wird, sondern ob die Vorgaben der städt. Richtlinien eingehalten sind.

              Herr Jansen fragt nach, inwieweit angedacht ist, die Richtlinien der Stadt Aachen im Bereich Sportförderung – Anschaffung von Sportgeräten -  an die Richtlinien der StädteRegion Aachen anzugleichen. Herr Stadtdirektor Rombey weist darauf hin, dass die Sportförderung  nicht an die StädteRegion Aachen übertragen wurde und die Stadt Aachen in diesem Bereich selbstständig entscheidet. Sollte die Frage der Angleichung im Bereich Sportförderung aber von Seiten der Politik aufgebracht werden, so wird die Verwaltung sich damit dann auseinandersetzen.

              Nach Wortmeldungen der Herren Dr. Nadzeyka, Paul und Jansen wird vereinbart, dass die Verwaltung den Mitgliedern des Sportausschusses die Förderrichtlinien der StädteRegion Aachen zur Anschaffung von Sportgeräten zur Kenntnisnahme zuleiten wird.

              Ratsfrau Wilms weist darauf hin, dass der Haushalt 2011 inzwischen genehmigt ist und somit kein Vorbehalt im Beschluss mehr erforderlich ist.

 

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt einstimmig, die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

 

- St. Donatus-Schützengesellschaft Brand

1 Scat-Anlage

249,25 €

- Radsportclub Zugvogel

3 Jugend-Rennräder

552,46 €

- Behinderten-Sportgemeinschaft Aachen

2 Basketball-Sportrollstühle

2.500,00 €

- Behinderten-Sportgemeinschaft Aachen

1 Rugby-Sportrollstuhl

1.674,53 €

- Akademischer Segler-Verein der RWTH AC

2 Segeljollen

2.500,00 €

 

 

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