08.06.2011 - 14 Bildungs- und Teilhabepaket / Option nach § 6 A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister berichtet, dass nach einer Reihe von Gesprächen mit der StädteRegion die Option mit der Folge einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nun formal zurückgezogen und durch eine einfache Vereinbarung ersetzt werden kann.

 

Ratsherr Linden erklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, dass die Zusammenarbeit der Stadt Aachen mit der StädteRegion bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in der Form der angestrebten Schaffung einer gemeinsamen Organisationseinheit sehr begrüßt wird. Nichtsdestotrotz blieben noch einige Fragen, wie bspw. die der niedrigen Antragstellungsrate oder die des Anspruchsausschlusses von Kindern von Asylbewerbern, ungeklärt und seien noch einmal in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten. Darüber hinaus sei der Bevölkerung die Möglichkeit der Antragstellung intensiver bekannt zu machen. Abschließend bittet er um eine kurze Stellungnahme hinsichtlich der letztendlich von Verwaltungsseite zurückgezogenen Dringlichkeitsentscheidung.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass das dem Beschlussentwurf zugrunde liegende Gesetz früher in Kraft getreten sei als ursprünglich gedacht, so dass die Entscheidung für oder gegen die Option innerhalb eines halben Tages zu fällen gewesen sei. Dieses Gesetz betreffe sowohl Leistungsberechtigte nach dem SGB II und dem SGB XII und damit den Zuständigkeitsbereich der StädteRegion als auch solche Personen, deren Ansprüche über die Stadt Aachen abzudecken seien oder im Rahmen der Einbindung des Vereinswesens abgedeckt werden können. Dies sei jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht absehbar gewesen.

Ferner habe die StädteRegion den Abstimmungstermin über die gemeinsame Handhabung auf drei Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes und der Frist, mit der eine Option habe ausgeübt werden können, angesetzt, so dass die Stadt Aachen fristwahrend habe handeln wollen. Diese Vorgehensweise sei zwar ungewöhnlich, aber nach wie vor richtig. Letztendlich habe man sich hinsichtlich der zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion vereinbarten Zusammenarbeit nicht für die Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, sondern eher für die der pragmatischen Abstimmungen entschieden.

 

Beigeordneter Lindgens berichtet, dass der Leiter des Fachbereichs Soziales und Integration, Herr Emonts, aufgrund von der Verwaltung nicht zu vertretener Gegebenheiten nicht im Stande gewesen sei, die bereits von Ratsherrn Linden angesprochenen Antragszahlen zusammenzustellen. Er weist außerdem darauf hin, dass es bis heute an den Ausführungsbestimmungen zu den gesetzlichen Regelungen fehlt. Beides werde den Fraktionen möglichst zeitnah mitgeteilt, so dass in der nächsten des Sozialausschusses inhaltlich beraten werden könne.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

1.       Der Rat der Stadt hebt seine Entscheidung vom 06.04.2011 auf und verzichtet auf die weitere Ausübung der Option nach § 6 Abs. 3 Aachen bezüglich der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (SGB II und SGB XII).

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit der StädteRegion Aachen Richtlinien zur Wahrnehmung der Ausführung des Bildungs- und Teilhabepakets (SGB II und SGB XII) im Zuständigkeitsbereich der kreisfreien Stadt Aachen abzustimmen und vorhandene Strukturen für eine Kooperation der Stadt Aachen und des Jobcenters Städteregion Aachen zur Ausführung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Bereichen des Wohngeldgesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes weiter zu entwickeln.

 

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