07.07.2011 - 8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr Lange vom BLB NRW informiert über den planmäßigen Fortschritt der Arbeiten. Zum aktuellen Thema der vorgeschlagenen Ausbaumaterialien berichtet die vom BLB beauftragte Landschaftsplanerin Frau Wolf.

 

Sodann beschreibt Frau Wolf den vorgesehenen Ausbaustandard für den Boulevard. Auf Seiten der Cluster entstehe eine 10 m breite Nebenanlage für Gehweg und Parkplätze. Die Fahrbahn werde mit einer Breite von 6,5 m angelegt. Auf der östlichen Seite des Boulevards werde die Nebenanlage vom angrenzenden Park mit einem Sockel abgegrenzt. Behindertenleitsysteme würden in Absprache mit der Stadt Aachen auf der Grundlage des aktuellen Standards vorgesehen. Im weiteren Verlauf des Vortrags stellt Frau Wolf im Einzelnen die Oberflächenmaterialien sowie die vorgeschlagenen Beleuchtungseinrichtungen und Müllbehälter vor.

 

Frau Breuer von der CDU-Fraktion berichtet über die zustimmende Beschlussfassung der Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg. Sie beantragt eine Erweiterung des Beschlusses in dem Sinne, dass im Erschließungsvertrag zu vereinbaren ist, dass die Übernahme der Verkehrsflächen und öffentlichen Flächen in einem einwandfreien Zustand zu erfolgen habe.

 

Nach kurzer Beantwortung von Detailfragen des Herrn Servos durch Herrn Lange vom BLB lässt der Vorsitzende, Herr Jahn, über den Beschlussentwurf der Verwaltung einschließlich des o.a. Ergänzungsantrages abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 915 festgesetzten Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsfläche einschließlich Möblierung und Beleuchtung und öffentliche Grünfläche) einschließlich der erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen im Norden an den Seffenter Weg durch Errichtung eines Kreisverkehrs und im Süden an die Forckenbeckstraße und weiter mit Anbindung an den Pariser Ring ausgenommen der Herstellung der Melatener Brücke zur Landschaftsbrücke zur Kenntnis und beschließt die Planung der Ingenieurgemeinschaft Nacken Gauff zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Aachen zu machen. Im Erschließungsvertrag ist zu vereinbaren, dass die Übernahme der Verkehrsflächen und öffentlichen Flächen in einem einwandfreien Zustand zu erfolgen hat. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

Des Weiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die vorgenannte Ausbauplanung dem Planungsausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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