07.07.2011 - 18 Außengastronomie im öffentlichen StraßenraumNut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss bestätigt die aktuelle Verfahrensweise, wonach keine Sondernutzungserlaubnisse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zum Zwecke der Außenbewirtung auf vorhandenen Parkplätzen am Fahrbahnrand oder Parkstreifen/Seitenstreifen vergeben werden. Darüber hinaus sollen auch im Bereich von Außenbestuhlungen die erforderlichen Restgehwegbreiten (mind. 1,5m) freigehalten werden.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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