21.07.2011 - 15 Bebauungsplan Nr. 933 Preusweg Nord;hier: Besch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Moselage erklärt, sie sei nicht befangen, da sie außerhalb des Planungsgebietes wohne. Bei der letzten Beratung bezüglich dieses Bebauungsplanes habe sie vorsichtshalber nicht an der Beratung teilgenommen. Zur Vorlage stellt sie fest, es fehle die Begründung.

 

Herr Kriesel teilt mit, in der letzten Sitzung seien im nichtöffentlichen Teil die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 933 – Preusweg Nord – vorgestellt worden; es gab drei Varianten. Die Verwaltung sei beauftragt worden, eine vierte Variante zu entwickeln mit geringerer Nachverdichtung. Bei dem Grundstück, für das die Veränderungssperre erlassen werden solle, handle es sich um eine Bebauung in zweiter Reihe, die den Zielen des Bebauungsplanes widerspräche.

 

Herr Schaffrath stellt fest, diese Diskussion werde schon seit Jahren geführt. Man habe damals beschlossen, eine Bebauung in zweiter Reihe zuzulassen, wenn die Nachbarn einverstanden seien. Seiner Meinung nach könne man nichts dagegen sagen. Außerdem riskiere man hier, eine vierte Klage zu verlieren.

 

Herr Baal entgegnet, die Beratung einer Veränderungssperre habe Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung in einem Bebauungsplan. Mit dem Beschluss werde noch nicht die Genehmigung versagt.

 

Herr Rau schließt sich der Aussage des Herrn Baal an. Der Bebauungsplan, der jetzt in Bearbeitung sei, werde gerade deshalb gemacht, damit nicht jeder baue, wie er will. Theoretisch müsse für jedes Grundstück, für das ein Bauantrag gestellt werde, eine Veränderungssperre erlassen werden, weil man den Bebauungsplan sonst aushebeln würde.

 

Herr Plum schließt sich inhaltlich Herrn Baal und Herrn Rau an. Später könne im Rahmen des Bebauungsplanes entschieden werden; die Bebauung solle nur vorläufig verhindert werden. Gleichwohl solle die Verwaltung nochmals prüfen, ob die Vorgehensweise einer gerichtlichen Überprüfung standhalte.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 309, Flur 35, Gemarkung Aachen eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=46400&selfaction=print