14.09.2011 - 4.1 Einführung einer Übernachtungsabgabe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Haase verweist auf den der Niederschrift beigefügten gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Die Grünen und bittet darum, den § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung der Übernachtungsabgabe zu ergänzen.

 

Frau Grehling erläutert, dass seitens der Verwaltung keine Einwände bestehen, da der Antrag so verstanden werde, dass sich die Befreiung auf vergleichbare Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe beziehe.

 

Ratsherr Büchel führt aus, dass die Übernachtungsabgabe beschlossen werde, weil die Erträge dringend benötigt werden. Darüber hinaus glaube er nicht, dass nach Einführung dieser Abgabe weniger Gäste nach Aachen kämen.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler sieht in § 2 der Satzung „ Dies gilt unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird “ einen Widerspruch, da der Hotelier für einen Gast bezahlen müsse, der reserviert habe, aber nicht komme. Des Weiteren halte sie den § 10 mit Blick auf den Datenschutz für bedenklich.

Für ihre Fraktion machte sie deutlich, dass die Stadt zwar das Geld brauche, aber die Steuererträge so günstig seien, dass die zusätzlichen Erträge aus der Übernachtungsabgabe nur im Promillebereich liegen. Sie bat darum, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen und die Übernachtungsabgabe nur einzuführen, wenn es zwingend notwendig sei.

 

Herr Plaum erläutert anhand eines Beispiels, dass sich der § 2 auf die Fälle beziehe,  bei denen ein Gast ein Zimmer bezogen, aber dort nicht genächtigt habe. In Bezug auf § 10 verweist er auf die Mitwirkungspflicht, die in allen kommunalen Satzungen verankert sei, so dass hier keine Verletzung von Datenschutzvorgaben gesehen werde.

 

Ratsherr Müller begrüßt die Einführung der Übernachtungsabgabe. Er verweist auf ein Schreiben des Hotelgewerbes, in dem auf die rechtlichen Regelungen (Umsatzsteuerreduzierung) der Vergangenheit Bezug genommen werde. 

 

Ratsherr Pilgram macht deutlich, dass er keinen Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sehe.

 

Ratsherr Haase verweist auf die unterschiedlichen Berechnungsverfahren im Umland. Auch Vaals erhebe eine Abgabe, aber es sei kein Rückgang der Besucherzahlen zu verzeichnen. Darüber hinaus mache die Stadt viel für den Tourismus, so dass die Abgabe angemessen sei. Einzig im Bereich des Bustourismus sehe er die Gefahr von sinken Übernachtungszahlen, da hier spitz gerechnet werden müsse.

 

Ratsherr Jahn zeigte sich verwundert über die Argumentation von Ratsfrau Crumbach-Trommler. Die Ergänzung des § 2 halte er jedoch für sinnvoll.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler erwidert, dass 2,50 € bei einem durchschnittlichen Übernachtungspreis von 42,00 €  pro Übernachtung erhoben werden. Es sei aber nicht erklärbar, wie bei der Prüfung aller Hotelpreise dieser Durchschnittspreis ermittelt wurde. 

 

Ratsherr Jansen weist darauf hin, dass er die Jugendabteilungen von Sportvereinen zu dem Personenkreis der Träger der freien Jugendhilfe zähle. Wenn die Verwaltung dies ebenso sehe, sei es kein Problem.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei zwei Gegenstimmen, die in der Anlage aufgeführte Übernachtungsabgabesatzung, unter Beachtung der Ergänzung des § 2 Abs.2 gem. dem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Die Grünen, zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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