22.09.2011 - 9 II: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A- Ge...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Gemäß der unter TOP I/ 1 beschlossenen Änderung der Tagesordnung - Zurückstellung der Vorlage -  hält Herr Fauck einen Power Point gestützten Vortrag. In Anbetracht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes, der zu erwartenden geringen Fahrzeugverkehre sowie der nachgewiesenen Einhaltung der Immissionsschutzrechtlichen Vorschriften vor dem Hintergrund der Fertigstellung der Erschließung spätestens Ende 2013 schlage die Verwaltung als Fazit vor, den Bebauungsplan in der dargestellten Weise im vereinfachten Verfahren zu ändern.

 

Herr Rau stellt die Frage, ob durch die vorübergehende Erlaubnis die Erschließung über die Nordstraße auf Dauer tatsächlich ausgeschossen werden kann.

 

Herr Fauck erklärt, im Genehmigungsschreiben könne die Dauer der Erschließung definiert werden.

 

Herr Plum vermisst im Hinblick auf die Umsetzung des Urteils die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Festsetzung „… bis zur Erschließung…“ reiche nicht aus; vielmehr müsse ein bestimmter Zeitpunkt genannt werden. Er wolle aber einem denkbaren Kompromiss nicht vorgreifen.

 

Herr D. Müller (SPD) stellt fest, zum Zeitpunkt der Genehmigung sei der Zeitraum und der Umfang der LKW-Verkehre, mit denen auch nachts zu rechnen sei, nicht bekannt gewesen. Die Verwaltung hätte früher reagieren müssen. Die Festsetzung „Ende 2013“ sei ein Kompromiss, obwohl die Herstellung der Baustraße seiner Meinung nach auch schneller möglich sein müsse.

 

Herr Baal weist ergänzend darauf hin, dass die mit der letzten Änderung des BauGB eingefügten Änderungen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch nicht zur Verfügung standen.

 

Frau Nacken sichert zu, in der nächsten Sitzung des PLA eine überarbeitete Vorlage zu diesem Bebauungsplanverfahren einzubringen.

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Anlagen zur Vorlage

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