12.10.2011 - 7 Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Wilms berichtet als Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen bei 6 Dafür- und 6 Gegenstimmen nicht empfohlen habe. Ein Beschluss des Rates der Stadt würde daher ohne Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses erfolgen. Vorliegend gehe es um die Streichung des ersten Kindergartenjahres, bzw. genauer gesagt um die Streichung des Jahres für ein Kind vom dritten bis zum vierten Lebensjahr, so dass u. U. auch nur ein halbes Jahr beitragsfrei gewesen sei. Allerdings sei der erhoffte Ansturm auf die Kindergartenplätze aus geblieben. Zudem sei im Zeitraum der Beitragsbefreiung die volle mögliche Betreuungszeit, d.h. 45 Wochenstunden, gebucht worden, während in den Anschlussjahren ein Minderstundensatz gebucht worden sei.

Bezug nehmend auf die vorangegangene Rede der Stadtkämmerin erinnert sie daran, dass viele freiwillige Aufgaben zukünftig nicht mehr zu erfüllen seien. Das beitragsfreie Kindergartenjahr sei ebenfalls eine solche freiwillige Aufgabe, die die Stadt jährlich 1,7 Mio. Euro koste. Eine zusätzliche Belastung werde durch die geforderte Rechtssicherheit in der Kindertagespflege über das KiBiz geschaffen. Beide Aufgaben seien derzeit leider nicht zu erfüllen, weshalb zwischen beiden Maßnahmen abzuwägen sei. Aus diesem Grunde seien die Mittel entsprechend umzuschultern. Die CDU-Fraktion würde sich liebend gerne der Forderung der Opposition nach der Beitragsfreiheit des ersten und des dritten Kindergartenjahres anschließen, allerdings sehe sie keine Möglichkeiten zur Finanzierung. Die bloße Forderung alleine reiche leider nicht aus, denn ihr stehe die Verantwortung für den gesamtstädtischen Haushalt entgegen. Sei man den Ausführungen der Kämmerin aufmerksam gefolgt, könne man keine andere Alternative sehen.

 

Bildungspolitisch sei die Frage, welches Kindergartenjahr nun beitragsfrei sei, absolut irrelevant, so Ratsfrau Griepentrog, Fraktionssprecherin Die Grünen. Unstrittiger Fakt und einhellige Meinung sei, dass eigentlich alle Kindergartenjahre sowie die OGS beitragsfrei sein müssen und es darüber hinaus eine Landes- und eine Bundesaufgabe sei, die nicht allein von der Kommune getragen werden könne. Es sei natürlich das Recht der Opposition, die Beitragsfreiheit des ersten und des dritten Kindergartenjahres zu fordern. Trotzdem seien die hierzu benötigten Mittel einfach nicht vorhanden. Es sei ein glücklicher Umstand, dass das Land Nordrhein-Westfalen nun wenigstens ein Jahr finanziere. Aus diesem Grunde solle man die allgemeine Forderung nach einer kostenfreien Bildung weiter aufrecht erhalten.

 

Ratsherr Künzer, SPD-Fraktion, weist auf die Tradition im Rat der Stadt hin, dass eben nicht unmittelbar nach Einbringung des Haushaltes mit dessen Debatte begonnen werde. Aus diesem Grund sei die zu beratende Satzungsänderung als schwierig zu bezeichnen. Alleine aufgrund der Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres ab dem 01.01.2012 entstehe noch keine Notwendigkeit für eine Satzungsänderung. Allenfalls der Erlass einer Satzung über die Kindertagespflege habe ein akzeptabler Grund sein können. Die heutige Entscheidung ziehe eine enorme finanzielle Belastung für Familien nach sich. So steigen bei einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro die Kosten für einen Kindertagestättenplatz ab dem 01.08.2012 um immerhin 2.844,00 Euro. Dies sei keine Summe, die für die Familien ohne weiteres zu verschmerzen sei. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund unverständlich, dass das beitragsfreie Kindergartenjahr 1,7 Mio. Euro koste, während das Land Nordrhein-Westfalen ca. 2 Mio. Euro erstatte.

Aus diesem Grunde appelliere er an den Rat der Stadt und beantrage stellvertretend für die SPD-Fraktion, die heutige Satzungsänderung zu verschieben und im Rahmen der Haushaltsberatungen sämtliche Prioritäten der Kindergartenpolitik zu diskutieren und in einem vernünftigen Konzept zusammenzufassen. Im Jahr 2005 sei das Bündnis für Familie gegründet worden, welches Leitlinie für die Familienpolitik in der Stadt Aachen sei und aus dem viele sinnvolle und erfolgreiche Projekte hervorgegangen seien, nicht zuletzt das beitragsfreie Kindergartenjahr, welches ein weiterer attraktiver Faktor für junge Familien sei, sich gerade in der Stadt Aachen niederzulassen. Allerdings sei die Abschaffung des beitragsfreien Kindergartenjahres alleine noch nicht genug, mit der Satzung werde ein zweiter, familienunfreundlicher Punkt eingeführt, nämlich die Nicht-Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten. Bezug nehmend auf das zuvor genannte Beispiel bedeute dies, dass bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro der monatliche Kinderbetreuungsbeitrag von 121 Euro nicht mehr abzugsfähig sei, womit die Eltern nun in die Einkommensgruppe bis 62.000 Euro fallen, womit der monatliche Beitrag nun bei 179 Euro liege. Selbstverständlich sei dies eine Art, den Haushalt zu konsolidieren, jedoch vor dem Hintergrund der Konkurrenz zu anderen Städten und Gemeinden vollkommen untragbar. Folge der Rat der Stadt nicht dem Antrag der SPD-Fraktion auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes, stelle sie alternativ den Antrag, § 4 Punkt 1 in der Satzung beizubehalten und außerdem § 3 Punkt dahingehend zu ändern, dass Kinderbetreuungskosten im Sinne des § 9 c Einkommensteuergesetz abzugsfähig seien.

 

Stadtdirektor Rombey, weist unter Zitierung des neu eingefügten § 9 c darauf hin, dass hier lediglich der Einkommensbegriff klar gestellt werde, d.h. die nach KiBiz anfallenden Kinderbetreuungskosten zu zwei Dritteln bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Künzer an. Der Beschluss der Satzung sei gleich in dreierlei Hinsicht negativ, einmal hinsichtlich des Beschlussinhaltes, ein weiteres Mal hinsichtlich des Zeitpunktes und ein drittes Mal hinsichtlich des Umgangs mit dem Kinder- und Jugendausschuss.

Der damalige Entschluss zur Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres sei trotz der schon seinerzeit schlechten Haushaltslage mit einer breiten Mehrheit in diesem Rat getragen worden. Nun, da das Land Nordrhein-Westfalen, ebenfalls unter einer schlechten Haushaltslage leidend, sich dazu entschließe, den Kommunen ein beitragsfreies Kindergartenjahr zu ermöglichen, gehe die Stadt Aachen einen Schritt zurück, anstatt dem seinerzeit formulierten Ziel zu folgen, alle Kindergartenjahre beitragsfrei stellen zu wollen. Dieses Ziel nicht weiter zu verfolgen und die heutige Satzung zu erlassen, setze ein verheerendes politisches Signal.

Auch sei der Zeitpunkt zum Beschluss der Satzung falsch gewählt. So bestehe bspw. die Möglichkeit, über die Beitragsfreiheit im Rahmen der Bürgerbeteiligung abstimmen zu lassen. Dies sei jedoch leider anscheinend nicht gewünscht.

Außerdem sei es sinnentfremdend, sich über Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses, welcher in seiner Zusammensetzung durch die Beteiligung der Jugendverbände eben nicht die Mehrheitsverhältnisse des Rates der Stadt wider spiegele, hinwegzusetzen. Dies sei im vorliegenden wie in vielen anderen Fällen, bspw. die Einrichtung weiterer U3-Plätze, bereits geschehen. So werde dieses Gremium ad absurdum geführt.

Aus diesem Grunde schließe sich die Fraktion Die Linke dem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, an.

 

Der Oberbürgermeister zitiert die noch nicht genehmigte Niederschrift zur letzen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, nach der dieser die Satzung mit 7 Dafürstimmen, 6 Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen habe.

 

Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, berichtet, dass die Niederschrift ein falsches Abstimmungsergebnis enthalte und auf 6 Dafürstimmen korrigiert werden müsse.

 

Bürgermeisterin Scheidt weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung eine Entscheidung getroffen werden müsse. Grund hierfür sei, dass bereits im Dezember die Satzung für die Tagespflege verabschiedet werden müsse, welche mindestens 1,5 Millionen Euro kosten werde und aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation allein durch die Abschaffung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres als freiwillige Leistung finanziert werden könne. Bezug nehmend auf das Beispiel von Ratsherrn Künzer sei zu berechnen, dass bei einem monatlichen Beitrag von 121 Euro ein Kinderbetreuungsplatz in einer hervorragenden Qualität mit hervorragend ausgebildeten Erzieherinnen in wunderbaren Gebäuden gerade einmal 65 Cent pro Stunde koste. Zu beachten sei weiterhin, dass die Elternbeiträge seit 2008 stabil seien und Geschwisterkinder in der Beitragsregelung weiterhin beitragsfrei bleiben. Auch dies sei bereits in vielen Kommunen abgeschafft worden. Die Mittel, die nun vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden, decken die Kosten null zu null.

Hinsichtlich des unterstellten Umgangs mit Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses wolle sie darauf hinweisen, dass viele der dort stimmberechtigten Mitglieder aus den Verbänden ebenfalls für die Abschaffung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres seien. Ihres Erachtens nach habe der Kinder- und Jugendausschuss dementsprechend ebenfalls der Satzung mehrheitlich zugestimmt.

Abschließend sei darauf hinzuweisen, dass auch die Mehrheitsfraktionen diesen Schritt nicht gerne gehen, die Alternative der Beibehaltung des beitragsfreien Kindergartenjahres jedoch nicht finanzierbar sei. Für die kommenden Jahre sei es wichtig, in Prävention zu investieren und eine kindgerechte Stadt zu schaffen. Dies sei jedoch nur mit einem genehmigten Haushalt und der damit verbundenen Handlungsfreiheit möglich.

 

Ratsfrau Opitz, FDP-Fraktion, spricht sich für die Beibehaltung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres aus, welches unter anderem Grund dafür gewesen sei, das die Stadt Aachen als familienfreundliche Kommune geehrt worden und dies als eine Verpflichtung zur Erhaltung der Familienfreundlichkeit zu sehen sei. Bildung, auch die frühkindliche, müsse kostenlos angeboten werden, denn sie sei keine vermeintliche Notwendigkeit, sondern eine Investition in die Zukunft.

 

Der Oberbürgermeister merkt an, dass die Kommunalaufsicht bereits mit den letzten beiden Haushaltsgenehmigungen den Auftrag erteilt habe, das beitragsfreie Kindergartenjahr abzuschaffen.

 

Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, stimmt Ratsfrau Griepentrog dahingehend zu, dass bildungspolitisches Ziel die Herstellung der Gebührenfreiheit auf allen Bildungsebenen sein solle. Allerdings müsse dies auch durchgängig in den Wortbeiträgen, im Besonderen in denen der Grünen, deutlich sein. Auch bei der Installation der Beitragsfreiheit des ersten Kindergartenjahres seien die Ausgangsbedingungen ähnlich ungünstig gewesen und trotzdem habe man gemeinsam die Entscheidung getroffen, im Bildungsbereich Akzente zu setzen, die dazu führen, dass Kosten an anderer Stelle nicht entstehen. Die SPD-Fraktion sei weiterhin der Meinung, dass durch eine durchgängige, bessere Bildungslandschaft in der Stadt Aachen eine Senkung der Kosten in den Bereichen wie Hilfe zur Erziehung erreicht werden könne, was letztendlich auch den städtischen Haushalt entlaste. Eine entsprechende Prioritätensetzung sei daher unausweichlich. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Land Nordrhein-Westfalen mindestens 17 % der Elternbeiträge erstatte und die CDU-Fraktion diesen Betrag dankend entgegennehme, sei es umso befremdlicher, dass die gleiche Partei auf Landesebene die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltes vom Landesverfassungsgericht zu überprüfen gedenke, während sie auf Bundesebene etliche Steuererleichterungen für die Bundesbürgerinnen und –bürger in Aussicht stelle. Eine wirkliche Entlastung sei nach Ansicht der SPD-Fraktion zumindest die Beibehaltung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres, die darüber hinaus dazu führe, dass sich weitere Familien in der Stadt Aachen ansiedeln, was wiederum zu weiteren Steuereinnahmen führe. Aus diesem Grunde appelliere auch er an den Rat der Stadt, dem Antrag von Ratsherrn Künzer auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zu folgen.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass abweichend von jeglicher Tradition Tagesordnungspunkte wie dieser zwingend unter dem Aspekt des Haushaltes zu beraten seien. Es gehe hier nicht alleine mehr um eine politische Entscheidung, die sich alleine an den Wünschen orientiere. Gebe man in diesem Bereich zusätzlich 1,7 Mio. Euro aus, werde die in den Jahren 2013 und 2014 noch vorhandene Rücklage mehr als erschöpft, was den direkten Weg in den Nothaushalt bedeute. Selbstverständlich sei auch die CDU-Fraktion für eine kostenlose Bildung über alle Bildungsabschnitte hinweg, nur leider sei dies eben nicht finanzierbar. Aus diesem Grunde erhebe man durchaus zumutbare Beiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Man dürfe dem Land durchaus dankbar sein, dass es letztendlich das letzte Kindergartenjahr so finanziere, dass die Kommunen nicht in der Pflicht stehen, hierzu Zuschüsse zu leisten, was natürlich die Frage aufwerfe, wie die eigenen Mittel für das erste beitragsfreie Kindergartenjahr nun zu investieren seien. Klar sei, dass die Stadt Aachen Mittel für die Pflichtaufgabe Kindertagespflege zu Verfügung zu stellen habe. Gerade deshalb sei jeder, der einer Verschiebung der Mittel wie angedacht nicht zustimme, in der Pflicht, entsprechende Bereiche mit Einsparpotential zu nennen, denn es sei schlichtweg nicht möglich, sowohl für das erste Kindergartenjahr als auch für die Kindertagespflege gleichermaßen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Gerichtet an Ratsherrn Müller weist er auf die Entscheidung des Kinder- und Jugendausschusses zu dieser Vorlage hin, die mindestens mit einem Patt geendet habe, keinesfalls jedoch mit einer Ablehnung der Verwaltungsvorlage. Zudem obliege es originär alleine dem Rat der Stadt als dem höchsten Gremium, Satzungen zu verabschieden, nicht etwa anderen Ausschüssen. Abschließend sei darauf hinzuweisen, dass die Frage zur Beibehaltung des beitragsfreien Kindergartenjahres sehr wohl Inhalt der letzten Bürgeranhörung gewesen sei und ebenfalls mit einem Patt geendet habe, was zeige, dass auch in der Bürgerschaft die Meinungen hierzu sehr unterschiedlich seien. Letztendlich obliege es dem Rat der Stadt, zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren abzuwägen. Die CDU-Fraktion entscheide sich für das Machbare und werde deshalb der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Ratsherr Künzer, SPD-Fraktion, fragt, ob die Satzung zur Kindertagespflege zum 01.01.2012 oder zum 01.08.2012 in Kraft treten soll. Außerdem bittet er verwaltungsseitig um Bestätigung der Aussage von Bürgermeisterin Scheidt, dass in der Stadt Aachen Geschwisterkinder beitragsfrei Kindertagesstätten besuchen können. Abschließend merkt er an, dass im Koalitionspapier der Fraktionen von CDU und Die Grünen vermerkt sei, dass das beitragsfreie Kindergartenjahr bestehen bleibe. Entsprechend sei der aufhebende Beschluss konsequenterweise genau durch diese Fraktionen zu beanstanden.

 

Stadtdirektor Rombey gibt an, dass die Satzung zur Kindertagespflege zum 01.08.2012 in Kraft treten werde und dass hinsichtlich der Geschwisterkinderregelung keine Änderung eintreten werde.

 

Ratsherr Gerger, Piraten-Partei, bemerkt, dass eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt als voreilig zu erachten sei, da der Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses nicht klar sei. Er stimmt Ratsherrn Baal zu, dass es im Rahmen der Bürgerbeteiligung ebenfalls eine Abstimmung zum beitragsfreien Kindergartenjahr gegeben habe, es jedoch trotzdem sinnvoll sei, die folgende Bürgerbeteiligung mit in die Entscheidung einfließen zu lassen. Auch sei klar, dass bei der Beibehaltung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres Positionen mit Einsparpotential ausfindig zu machen seien. Aus diesen Gründen sei es sinnvoll, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, weshalb er sich dem Antrag der SPD-Fraktion anschließe. Im Übrigen wolle er sich für die Beendigung der Diskussion aussprechen, da bereits alle gewichtigen Argumente ausgetauscht worden seien.

 

Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, führt gerichtet an Ratsherrn Künzer aus, dass diesem bereits in den Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse die Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten im Sinne des § 9c erklärt worden sei. Außerdem ließe sich die Behauptung, Eltern seien nun höheren Kosten ausgesetzt, nicht nachvollziehen, da lediglich eine Änderung im Jahr stattfinde, welches beitragsfrei gestellt werde. Auch der von Ratsherrn Schultheis hergestellte Zusammenhang zwischen der frühkindlichen Bildung in den Kindertagesstätten und den steigenden Kosten in der Hilfe für Erziehung ließe sich nur schwerlich nachvollziehen, da die Stadt Aachen sich schon seit Jahren durch gut funktionierende Kindergärten mit hoch qualifiziertem Personal auszeichne. Diese Behauptung komme einer Niedrigsetzung der Erzieherinnen in einem weiten Sinne gleich. Schließlich plädiert auch sie dafür, die Diskussion hier zu beenden.

 

Bezug nehmend auf den Hinweis des Oberbürgermeisters, dass die Kommunalaufsicht die Abschaffung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres vorgegeben habe, erinnert Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, an die Auflage des früheren Regierungspräsidenten Antwerpes zur Erhöhung der Gewerbesteuer, über die sich der Rat der Stadt nicht nur einmal hinweggesetzt habe. Damit sei dieses Argument nicht haltbar. Natürlich stehe es der Mehrheit frei, das beitragsfreie Kindergartenjahr abzuschaffen, allerdings habe sie sich anschließend hierfür gegenüber den Wählerinnen und Wählern zu verantworten.

 

Da die Satzungsänderungen erst zum 01.08.2012 in Kraft treten sollen, sei es nicht unbedingt notwendig, in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen, so Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Die Aussage, dass der Haushalt defizitär sei und Ausgaben in bestimmten Bereichen nicht möglich seien, bestehe seit seiner Mitgliedschaft im Rat der Stadt, nämlich seit 1984, und sei auch bei der Einführung der ersten beitragsfreien Kindergartenjahres im Jahre 2008 getätigt worden. Wie bereits ausgeführt, bedürfe es einer entsprechenden Prioritätensetzung. Um genau sagen zu können, in welchen Bereichen Einsparungen vollzogen werden können, seien entsprechende Beratungen notwendig, um die man, plädiere man für einen Beschluss in der heutigen Sitzung, gebracht werde. Eine kurzfristige Aussage hierzu sei nicht möglich, zumal der Haushalt soeben erst eingebracht worden und noch in den weiteren Ausschüssen zu beraten sei. Zudem werde erst im Rahmen der eigentlichen Beratungen deutlich, wo die Mehrheit den Schwerpunkt lege. Es sei relativ sicher, dass, würde das Land Nordrhein-Westfalen das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr nicht finanzieren, die Mehrheit auch das erste Jahr trotz eines defizitären Haushaltes nicht abschaffen werde. Ursprünglich habe man das beitragsfreie Kindergartenjahr in der Hoffnung ins Leben gerufen, dass Bund oder Land sich zur Finanzierung zumindest eines der beiden anderen Jahre bereit erklären. Dies sei Tenor in den damaligen interfraktionellen Gesprächen gewesen. Nun, da das Land Nordrhein-Westfalen das dritte Kindergartenjahr finanziere, sehe sich die Stadt Aachen gezwungen, das erste Jahr aufgrund fehlender Mittel abzuschaffen. Es sei daher wichtig, die Frage zu erörtern, was die Stadt Aachen sich leisten wolle, was am besten im Rahmen der Haushaltsberatungen zu bewerkstelligen sei und wiederum die Beratung in verschiedenen Ausschüssen nach sich ziehe. Leider sei diese Vorgehensweise anscheinend nicht von den Mehrheitsfraktionen gewünscht.

 

Der Oberbürgermeister stellt die weitere Terminplanung dar. Steige man zunächst in die Beratung des Haushaltsplans ein, werde die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen erst im Mai des kommenden Jahres verabschiedet werden. Zu diesem Zeitpunkt seien jedoch die Anmeldungen in den Kindergärten der Stadt erfolgt und genau dieser Effekt sei nicht gewünscht. Ziel sei es, eine Planungssicherheit zu erreichen, weshalb der Beschluss möglichst frühzeitig zu fassen sei.

 

Ratsherr Schaffrath, FWG, erachtet die Diskussion an vielen Stellen als unehrlich. So sei es widersprüchlich, wenn die FDP-Fraktion sich einerseits für ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr ausspreche, sich aber gleichzeitig für die Erhebung von Studiengebühren einsetze. Auch sei die von Ratsherrn Schultheis angesprochene Aufnahme von Krediten auf Landesebene keine Investition in die Zukunft, sondern eher eine Investition in den Bankrott des Landes.

Ratsherr Höfken habe in seinen Ausführungen zu Recht darauf hingewiesen, dass man durch den heutigen Beschluss die Beratung vorweg nehme, wo im Gesamthaushalt Mittel zugunsten der Beibehaltung des beitragsfreien Kindergartenjahres eingespart werden können. Dies widerspreche insbesondere der Aussage der Mehrheitsfraktionen, dass Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen von herausragender Wichtigkeit seien. Gebe man die Möglichkeit zur Beratung, sei es gut und billig, der Opposition, die die Beitragsfreiheit fordere, in die Pflicht hinsichtlich der Nennung von Einsparmöglichkeiten zu nehmen. Komme sie dieser nicht nach, sei es ebenso gut und billig, per Mehrheitsbeschluss von der Beibehaltung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres abzusehen.

 

Der Oberbürgermeister benennt abschließend die Änderungsanträge zu den §§ 3 und 4 der Satzung und lässt zunächst über eine Vertagung des Tagesordnungspunktes abstimmen. Des Weiteren lässt er geschlossen über die beiden Änderungsanträge abstimmen. Abschließend lässt er über den Beschlussentwurf unter Streichung des Wortes „Kinder- und Jugendausschuss“ abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich die Vertagung des Tagesordnungspunktes ab.

 

Ferner lehnt der Rat der Stadt bei 28 Gegenstimmen mehrheitlich die Anträge der SPD-Faktion auf Änderung der §§ 3 und 4 der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des Gesetzes zu frühen Bildung und Förderung von Kindern NRW (Kinderbildungsgesetz –KiBiz) ab.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 28 Gegenstimmen die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des Gesetzes zu frühen Bildung und Förderung von Kindern NRW (Kinderbildungsgesetz –KiBiz).

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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