19.05.2005 - 3 Silentien freier Träger im Kalenderjahr 2005 so...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Paul stellt den Antrag, die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Silentien für Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen dahingehend zu erweitern, dass Silentien in enger Kooperation mit Schulen durchgeführt werden müssen. Eine Veränderung der in den Richtlinien aufgeführten Träger ist nicht erforderlich, aber die bei den Trägern durchgeführten Silentien sind durch die betreffenden Schulen pädagogisch zu betreuen.

 

Herr Becker erweitert den Antrag dahingehend, dass diese Silentien an bzw. in den Schulen unter schulischer Aufsicht stattfinden. Auf diese Art und Weise wird eine pädagogische Kontrolle durch die Schule sichergestellt.

 

Frau Paul schließt sich den Ausführungen von Herrn Becker an und beantragt die Änderung der Richtlinien dahingehend, dass Silentien unter schulischer Aufsicht in der Regel in den Räumen der Schule durchgeführt werden sollen. Wenn der Träger des Silentiums mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, sollte eine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen durch den Schulausschuss erfolgen.

 

Herr Dr. Erlenkämper erwähnt in diesem Zusammenhang, dass in der entsprechenden Vorlage der Sitzung des Schulausschusses am 10.03.2005 die Anzahl der Gruppen der Silentien der Sultanmoschee falsch ist. Es handelt sich hier um 25 Schüler und 2 Gruppen, nicht 4 Gruppen.

 

Bezüglich der in den Richtlinien festgehaltenen pädagogischen Betreuung erklärt Herr Lausberg auf Nachfrage von Frau Conrad, dass bei der Durchführung von Silentien ein Leiter und verschiedene Gruppenleiter zusammenarbeiten. Der Leiter des Silentiums muss die Befähigung zum Lehramt besitzen, die Gruppenleiter, meistens Studenten, sollen die Qualifikation haben. Die pädagogische Betreuung und Führung obliegt dem Leiter des Silentiums, die Gruppenleiter stehen unter der Supervision des Leiters.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Silentien für Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen dahingehend zu ändern, dass die Silentien in Kooperation und unter Aufsicht der Schule durchgeführt werden sollen. Die Silentien sollen in der Regel in den Schulräumen durchgeführt werden.

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Anlagen zur Vorlage

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