01.12.2011 - 11 Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße / R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wieneke erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.

 

Für die CDU-Fraktion äußert Herr Gilson Zustimmung zum Beschlussentwurf der Verwaltung. Man sei überzeugt davon, dass hier eine positive Entwicklung angestoßen werde, mit der eine Aufwertung des Bereichs verbunden sei. Auch die Anwohner stünden dem Projekt größtenteils positiv gegenüber. Zwar gebe es auch Befürchtungen hinsichtlich eventueller Zusatzverkehre, hier müsse man jedoch die tatsächliche Entwicklung abwarten, bevor man über mögliche Maßnahmen nachdenken könne. Zunächst einmal werde man heute den Offenlagebeschluss fassen.

 

Für die Fraktion der Grünen stimmt Herr Gaube Herrn Gilson zu, auch seine Fraktion begrüße die Entwicklung, besonders positiv bewerte man dabei die Vernetzung des neu entstehenden Wohngebiets mit der bereits bestehenden sozialen Infrastruktur. Insgesamt könne man von einer deutlichen Aufwertung des Gebiets durch das Vorhaben ausgehen.

 

Herr Rau weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Führung der Baustraße durch die Grünfläche nicht unproblematisch sei und eine sorgfältige Begleitung durch den Fachbereich Umwelt erfordere.

 

Frau Nacken bestätigt hierzu, dass sowohl der Investor als auch alle beteiligten städtischen Stellen mit dieser Lösung einverstanden seien.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle - in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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